Kommentar zum AOK-Vorstoß
Ärztehaftpflicht im Visier
Im Koalitionsvertrag sind Patientenrechte und Arzthaftungsfragen angesprochen. Die AOK macht Druck – und sieht auch die Ärzte am Zug.
Veröffentlicht:Viel fehlt der Großen Koalition nicht mehr, um das Gesundheits- und Pflegekapitel des Koalitionsvertrags abzuschließen. Eine der Restanten ist die Arzthaftung nach möglichen und tatsächlichen Behandlungsfehlern.
Hier will die Koalition die Patientenrechte stärken. Geprüft werden soll, ob ein Entschädigungsfonds Menschen in Notlagen nach einem Behandlungsfehler helfen könnte, wenn bestehende Haftungsregelungen nicht greifen.
Der AOK-Bundesverband hat am Donnerstag nicht zu Unrecht darauf hingewiesen, dass die bestehenden Haftungsregelungen nicht weit genug gehen. Eine bundesgesetzliche Forderung an Ärzte, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, besteht nicht.
Ob und in welchem Umfang die von den Kammern erhobenen Forderungen nach dem Abschluss einer solchen Versicherung greifen, ist unbekannt. Wie viele Versicherungen mit welchen Deckungssummen es überhaupt gibt, wissen auch Ärzteverbände nicht.
Eines dürfte klar sein: Ein Härtefallfonds wird nicht zur finanziellen Entlastung unversicherter Ärzte eingeführt. Er kann nur mit einer nachprüfbaren Versicherungspflicht einhergehen. Die Bundesärzteordnung sieht übrigens heute schon bei fehlender Absicherung im Schadensfall den Entzug der Approbation vor.