Sektorenübergreifende Versorgung

Ambulantes Operieren steht vor Großreform

Die Selbstverwaltung steht vor einer Herausforderung. Ein gesetzlicher Auftrag zwingt sie, binnen kurzer Zeit, das Ambulante Operieren und seine Vergütung neu zu organisieren.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Tupfer immer griffbereit. Eine wachsende Zahl an Operationen kann ambulant und mit nur wenigen Stunden Nachsorge erfolgen.

Tupfer immer griffbereit. Eine wachsende Zahl an Operationen kann ambulant und mit nur wenigen Stunden Nachsorge erfolgen.

© [M] M. Ernert

Berlin. Mit dem MDK-Gesetz soll die sektorenübergreifende Versorgung wieder Fahrt aufnehmen. Kern der Aufträge des Gesetzgebers an die Selbstverwaltung ist ein Gutachten über einen Katalog sowohl ambulant als auch stationär zu erbringender Leistungen und eine einheitliche Vergütung dafür auf Grundlage des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) zu entwerfen.

Das Gutachten stelle eine Bewährungsprobe sowohl für die Selbstverwaltung als auch für die Versorgungsforschung dar, sagte der Vizepräsident des Bundesverbandes für Ambulantes Operieren Dr. Stephan Dittrich zur Eröffnung des 5. Forums Ambulantes Operieren am Wochenende in Berlin. Die Gemeinsame Selbstverwaltung müsse in kürzester Zeit bei der Auswahl der Gutachter ein ausgewogenes Verhältnis von Experten für den stationären und Experten für den ambulant-praxisklinischen Versorgungsbereich hinbekommen.

Die Versorgungsforschung müsse ebenfalls in kurzer Zeit eine unklare Datenlage ausleuchten. Grundsätzlich schaffe das Gesetz aber neue Möglichkeiten für die sektorenübergreifende Versorgung, räumte Dittrich ein.

Enger Zeitrahmen für das Op-Gutachten

Das Gutachten soll nicht weniger als die Grundlagen dafür liefern, einen konkreten „Katalog ambulant durchführbarer Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen“ aufzusetzen. Der vom Gesetzgeber vorgegebene Zeitrahmen ist eng. Bis zum 31. März 2020 sollen die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen von Ärzten (KBV) und Zahnärzten (KZBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband das Gutachten beauftragen. Die Gutachter sollen ein Jahr später geliefert haben. Bis zum 30. Juni 2021 soll die Selbstverwaltung dann Katalog und Vergütungssystem liefern.

Ambulante Operationen

  • 4,2 Millionen ambulante Op haben die Vertragsärzte im Jahr 2016 erbracht.
  • 1,9 Millionen ambulante Op haben die Krankenhausärzte beigesteuert.
  • Um 44 Prozent ist die Zahl der Patienten gestiegen, die nach einem Eingriff zwischen einem und drei Tagen stationär aufgenommen werden.

Quelle : SVR-Gutachten 2018

Die Ausgaben der GKV für das Ambulante Operieren stagnierten, verwies Dr. Torsten Fürstenberg vom GKV-Spitzenverband. Es sei nicht zu erklären, warum 87 Prozent der Leistungen noch vollstationär erbracht würden. Eine Leistungsverlagerung in den ambulanten Sektor dürfe nicht on top gehen, sondern müsse substituierend wirken.

Integrierte Gesundheitszentren als Orte des Ambulanten Operierens brachte Dr. Andreas Bartels, Vorstandsvize der KV Rheinland-Pfalz, ins Spiel. Zum Erfolg von IGZ könnten etwa chirurgische Angebote wie die Behandlung von Hernien, Arthroskopien und Osteosynthese-Material-Entfernung beitragen.

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