Bundesrat

Anti-Korruptionsgesetz soll nachgebessert werden

Der Bundesrat wünscht Ergänzungen am geplanten Anti-Korruptionsgesetz. Gefordert wird, dass auch gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung Anträge auf Strafverfolgung wegen korruptiven Verhaltens stellen dürfen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat den Kabinettsentwurf des Anti-Korruptionsgesetzes mit einigen wenigen Ergänzungsvorschlägen gebilligt.

Das "Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen" ist zwar nicht zustimmungspflichtig. Dennoch könnte es die Länderkammer durch ihr Veto verzögern. Danach sieht es nun nicht aus.

Die Vorschläge des Gesundheitsausschusses im Einzelnen:

- Als besonders schwere Fälle von Bestechung und Bestechlichkeit sollen nicht nur - wie im Kabinettsentwurf - Vorteilsnahme und -gewährung großen sowie gewerbsmäßigen Ausmaßes eingestuft werden. Auch Täter, "die einen anderen Menschen durch die Tat in eine Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung" bringen, sollen dafür bis zu fünf Jahre Haft befürchten müssen.

- Darüber hinaus wünschen sich die Gesundheitspolitiker der Länder, dass weitere Interessengruppen das Recht erhalten, Strafanträge wegen Korruption im Gesundheitswesen zu stellen. So sollen nicht nur Berufsverbände, Kammern, Kassen und KVen, sondern auch Träger der gesetzliche Unfallversicherung sowie der gesetzlichen Rentenversicherung staatsanwaltliche Ermittlungen ins Rollen bringen dürfen. Da beide Träger auch medizinische Rehabilitationsleistungen erbringen, seien sie mit ins Boot der Klageberechtigten zu nehmen, heißt es zur Begründung.

Der weitere Fahrplan des Gesetzgebungsverfahrens: Am 14. Oktober folgt eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages, bei der Interessengruppen ihre Stellungnahmen abgeben können.

Anfang Dezember folgt die zweite und dritte Lesung im Bundestag. Am 18. Dezember wird der Bundesrat sein endgültiges Votum abgeben. Das Gesetz soll am Tag nach Verkündung in Kraft treten. Möglicherweise also noch in diesem Jahr. (cw)

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Kommentare
Dr. Henning Fischer 17.09.201518:01 Uhr

Unwichtiges aufbauschen um davon abzulenken, daß unser Gesundheitswesen innerlich verfault


ist doch Taktik von Bundesregierung und Gröhe.

Ich sehe tagtäglich den fortschreitenden Verfall unseres Gesundheitswesens (könnte täglich einen Brief darüber an Gröhe schreiben)

und was machen die Damen und Herren Politiker?

Ablenken und aussitzen.

noch mal meine Frage, die bisher unbeantwortet blieb

welches Interesse soll der Staat an guter Medizin und in deren Folge an immer mehr und immer älter werdenden RentnerInnen haben?

Dr. Thomas Georg Schätzler 17.09.201516:56 Uhr

Dreht der Bundesrat jetzt durch?

Beim Kampf gegen Korruption geht es nur noch um konzertiertes "Ärzte-Bashing". Denn auch der Bundesrat verfällt wohl in "Ärzte-Hasser-Attitüde".

Soll der Kampf gegen Korruption im Allgemeinen, bei Selbstständigen und Freiberuflern bzw. in der gesamten Gesellschaft gar nicht konsequent geführt werden? Es geht doch nur noch gezielt gegen Alle, die speziell im Gesundheits- und Krankheitswesen bzw. in der Krankenversorgung freiberuflich tätig sind. Im Besonderen sollen die selbstständig niedergelassenen Haus-, Fach- und Spezial-Ärztinnen und -Ärzte diskriminiert, diszipliniert und stigmatisiert werden.

Ein "verstärkte Austausch über das Fehlverhalten im Gesundheitswesen" findet unter der Prämisse eines undifferenzierten und willkürlichen Generalverdachts ausschließlich g e g e n Vertragsärzte statt, für die Unschuldsvermutungen gar nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden.

In "regelmäßigen gemeinsamen Tagungen mit dem GKV-Spitzenverband und der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung)" und auf Ebenen von Landes-KVen und regionalen Krankenkassen heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs eines neuen § 299a StGB: "Der gesetzliche Auftrag verstetigt diesen Austauschprogress, um die Tätigkeit zu intensivieren und zu vereinheitlichen". Der Gesetzgeber verlangt "eine standardisierte Darstellung der Korruptions-Berichte der KVen", ohne selbst Korruptionsvorwürfe überhaupt konkretisieren zu wollen.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats fordert Medizin-bildungsfremd und versorgungsfern im Einzelnen:

"Als besonders schwere Fälle von Bestechung und Bestechlichkeit sollen nicht nur - wie im Kabinettsentwurf - Vorteilsnahme und -gewährung großen sowie gewerbsmäßigen Ausmaßes eingestuft werden. Auch Täter, "die einen anderen Menschen durch die Tat in eine Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung" bringen, sollen dafür bis zu fünf Jahre Haft befürchten müssen.

- Darüber hinaus wünschen sich die Gesundheitspolitiker der Länder, dass weitere Interessengruppen das Recht erhalten, Strafanträge wegen Korruption im Gesundheitswesen zu stellen. So sollen nicht nur Berufsverbände, Kammern, Kassen und KVen, sondern auch Träger der gesetzliche Unfallversicherung sowie der gesetzlichen Rentenversicherung staatsanwaltliche Ermittlungen ins Rollen bringen dürfen. Da beide Träger auch medizinische Rehabilitationsleistungen erbringen, seien sie mit ins Boot der Klageberechtigten zu nehmen, heißt es zur Begründung."

Das hat mit Recht und Gesetz nichts mehr zu tun: Vertrags-Ärztinnen und -Ärzte werden in einem völlig unangemessenen Stellvertreter-Krieg unverhältnismäßig und Grundgesetz-widrig mit "Ärzte-Bashing" überzogen.

Unbeeindruckt von der alltäglichen Korruptionsrealität in Industrie, Handel, Handwerk, bei den Freien Berufen und selbstständig Tätigen verzichtet der Gesetzgeber auf jegliche Kontrollen möglicherweise korruptiven Verhaltens durch Handwerks-, Industrie- und Handelskammern bzw. Rechtsanwalts- und Notariats- oder Architekten-Kammern. Stattdessen forciert man verfassungswidriges Sonder-, Gesinnungs- und Populismus-Strafrecht gegen freiberuflich niedergelassene Vertragsärzte.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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