BPI-Gutachten

Arznei-Sparpotenzial überschätzt?

Wissenschaftler warnen - im Auftrag des BPI - vor der Verklärung der Einsparpotenziale in der Arzneikostenrechnung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die alljährlich vorgelegten Daten seien meist nicht komplett.

Veröffentlicht:

BERLIN (af). Namhafte Gesundheitsökonomen zweifeln Ergebnisse des Arzneimittel-Verordnungsreports (AVR) an.

In zurückliegenden Ausgaben des Reports seien die Einsparpotenziale für die GKV-Arzneimittelausgaben zu hoch eingeschätzt worden, werfen die Professoren Dieter Cassel von der Universität Duisburg-Essen und Volker Ulrich von der Universität Bayreuth den AVR-Autoren vor.

Grundsätzlicher Fehler des AVR in der Vergangenheit sei gewesen, dass er die Apothekenpreise in Deutschland mit denen anderer Länder verglichen und die Zwangsrabatte in Deutschland einfach außer Acht gelassen habe.

Zudem lasse die Darstellung des AVR Parameter wie Wirkstärken, Packungsgrößen und Darreichungsformen außen vor.

"Das Verordnungsverhalten des Arztes wird nicht berücksichtigt", sagte Ulrich bei der Vorstellung eines Gutachtens, das die beiden Wirtschaftswissenschaftler im Auftrag des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) erstellt haben.

Als Beispiele für ihrer Ansicht nach krasse Fehleinschätzungen des AVR haben die Gutachter dessen internationale Vergleiche herangezogen: Aus den Daten von 2009 habe der AVR über alle Arzneimittelkategorien und alle nationalen und internationalen Substitutionsmöglichkeiten hinweg ein Einsparpotenzial von jährlich 12,1 Milliarden Euro berechnet.

Wechselkurse und Mehrwertsteuer nicht berücksichtigt?

Diese Summe habe damals 41 Prozent der GKV-Ausgaben für Fertigarzneimittel von 29,7 Milliarden Euro ausgemacht.

Sparmöglichkeiten sah die Ausgabe 2010 des AVR beim Blick über die Grenzen. Die 50 umsatzstärksten Patentarzneimittel seien in Deutschland 48 Prozent teurer als in dem skandinavischen Land, gibt der AVR für das Jahr 2009 an.

Cassel und Ulrich halten dies für falsch. Grund: Die AVR-Analyse setze bei den Apothekenverkaufspreisen an. Dass Schweden auf Pharmaka keine Mehrwertsteuer erhebe und die Wechselkursschwankungen seien in dieser Rechnung nicht berücksichtigt worden.

Wenn statt der Apothekenpreise die bei den Herstellern verbleibenden Einnahmen zugrunde gelegt worden wären, hätte der Preisunterschied zugunsten der Skandinavier nur bei 4,5 Prozent gelegen. Ein Jahr später hätte sich in Deutschland für die Patentarzneimittel ein Preisvorteil von zwei Prozent ergeben.

Die Gutachter stellen in Frage, ob es überhaupt möglich ist, Einsparpotenziale in Geld zu beziffern.

Auch bezweifeln sie, ob Daten wie die des AVR oder auch des Barmer-GEK-Arzneimittelreports ausreichend belastbar sind, um darauf eine rationale, dem tatsächlichen Handlungsbedarf entsprechende Regulierung der GKV-Arzneimittelversorgung durch die Gesundheitspolitiker zu stützen.

BPI-Vorstand Dr. Martin Zentgraf forderte, die volkswirtschaftlichen Vorteile guter Arzneimitteltherapien in der Gesundheitspolitik stärker zu gewichten als fragwürdige Einsparpotenziale.

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