Auch Singhammer will Kartellrecht für Kassen stoppen
Kommt für die gesetzlichen Krankenkassen das Kartellrecht? Zwar hat das Bundeskabinett eine Gesetzesnovelle gebilligt, doch es werden immer mehr kritische Stimmen laut: Jetzt spricht sich Unionsfraktions-Vize Johannes Singhammer gegen die Neuregelung aus - und geht auf Konfrontation mit Gesundheitsminister Bahr.
Veröffentlicht:BERLIN (fst). Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) erhält im Streit um das geplante Kartellrecht für Krankenkassen Druck aus der Koalition: Unionsfraktions-Vize Johannes Singhammer (CSU) warnt in einem Schreiben, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt, vor "erheblicher Rechtsunsicherheit" durch die Neuregelung.
Ende März hatte das Bundeskabinett die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gebilligt. Sie sieht vor, dass künftig die Missbrauchskontrolle auch für die Beziehungen der gesetzlichen Krankenkassen untereinander gelten soll.
Damit würde das Bundeskartellrecht zu einem wichtigen Player in der GKV aufgewertet.
Singhammer hält das für fatal. Eine solche Regelung, schreibt er an Bahr, "schafft deutlich mehr Probleme als sie löst".
Die Bundesregierung solle daher die GKV aus dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zur GWB-Novelle herausnehmen.
Bei "Rettungsfusionen" Kartellamt gefragt
Das Kartellrecht könne nur "unter Berücksichtigung der sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten" in der GKV berücksichtigt werden, fordert Singhammer.
Das gilt zum Beispiel für "Rettungsfusionen" von Krankenkassen. Hier hat der entsprechende Kassenverbund, wie zuletzt bei der BKK Hoesch, Millionenbeträge als Sanierungsbeihilfe gezahlt. Unter den Bedingungen der Fusionskontrolle wäre dies ein Unding - das Kartellamt müsste erst grünes Licht geben.
Ein anderes Beispiel sind die Arbeitsgemeinschaften von Kassen - ob im IT-Bereich oder bei der Vertragskooperation. Wenn das Kartellrecht diese Zusammenarbeit bremst oder unmöglich macht, würde das die Verwaltungskosten der Kassen nach oben treiben.
Singhammer ist mit seiner Kritik an der Novelle nicht allein. Der Bundesrat hat vergangenen Freitag den Bundestag aufgefordert, auf die geplanten Regelungen für die GKV zu verzichten.
Begründung: Es gebe, anders als behauptet, "keine Schutzlücke für die Versicherten" in der GKV, da "Preise und Leistungen im Wesentlichen gesetzlich festgelegt" sind.