Kommentar

Auf dem Rücken der Patienten

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:

Wann ist ein Notfall ein Notfall und was darf er kosten? Darüber zoffen sich die Berliner Krankenkassen mit der Senatsinnenverwaltung, der die Feuerwehr untersteht, vor Gericht.

Den Kassen sind nicht nur die Gebühren für Rettungsfahrten zu hoch. Sie stellen auch in Frage, ob alle Rettungseinsätze notwendig sind.

Dabei übersehen die Krankenkassen eines: Ob ein Notfall einer ist, lässt sich aber nicht rückblickend festlegen. Das entscheidet der Patient selbst, sobald er den Rettungsdienst ruft.

So lautet auch die Notfalldefinition der Schweizer Fachgesellschaft für Notfallmedizin.

Wenn sie auch für den Berliner Rettungsdienst gelten würde, wäre zumindest eine der beiden juristischen Auseinandersetzungen hinfällig, die zu der jetzigen Eskalation geführt haben.

Kassen und Senatsinnenverwaltung nehmen dabei in Kauf, dass Patienten den Rettungsdienst nicht rufen, obwohl sie ihn bräuchten, weil sie Angst haben, zur Kasse gebeten zu werden. Das kritisiert die Berliner Ärztekammer zurecht.

Über die Höhe der Gebühren lässt sich sicher streiten - aber nicht auf dem Rücken von Patienten, die vielleicht in Lebensgefahr schweben. Senatsverwaltung und Kassen müssen schnell an einen Tisch.

Lesen Sie dazu auch den Bericht: Mit Blaulicht in die Kostenfalle

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