Maßregelvollzug
Ausschuss spricht sich für Reform aus
BERLIN. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat sich in seiner Sitzung am Mittwochmorgen für die Reform des Maßregelvollzuges eingesetzt.
Die Abgeordneten beschlossen einstimmig, dem Bundesjustizministerium eine entsprechende Petition zu überweisen. Wie aus der Beschlussempfehlung hervorgeht, erwägt auch die Regierung "aufgrund der steigenden Zahl von Personen, die in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß Paragraf 63 StGB untergebracht sind, eine Novellierung der Regelungen".
Dabei gehe es insbesondere um die Fragen, inwieweit die Verhängung der Maßregel stärker auf gravierende Fälle beschränkt und wie die Unterbringung für weniger schwerwiegende Fälle zeitlich limitiert werden können, um unverhältnismäßig lange Unterbringungen zu vermeiden.
Die in der Petition zusätzlich erhobene Forderung, wonach die Betroffenen auf Antrag den Rest des Maßregelvollzugesin der Sicherungsverwahrung statt in einem psychiatrischen Krankenhaus verbringen können, da "Sicherungsverwahrten mehr Rechte zustünden als den in psychiatrischen Krankenhäusern Untergebrachten", lehnt die Bundesregierung ab. (jk)