Arzneigesetz GSAV
Ausschuss will Vermittlung aus drei Gründen
BERLIN. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat schriftlich seine Gründe dargelegt, warum er beim Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) empfiehlt, den Vermittlungsausschusses anzurufen.
Erstens stößt sich der Ausschuss am Kompromiss zur Importförder- klausel. Dass biotechnologisch herstellte Arzneimittel und Zytostatika ausgeklammert werden, überzeugt die Länder nicht. „Die in der Vergangenheit aufgetretenen Fälschungsfälle beschränken sich gerade nicht auf die beiden Arzneimittelgruppen“.
Die Sicherheit der Arzneimittel in Deutschland könne nur „durch eine vollständige Streichung der Importförderklausel wirksam gesteigert werden“.
Zweitens wenden sich die Länder gegen eine neue Bestimmung in Paragraf 64 AMG, durch die Überwachungsbehörden der Länder beim Verdacht auf Arzneifälschungen zu unangemeldeten Inspektionen verpflichtet werden. Sie fordern, im Einzelfall müsse geprüft werden, ob die Inspektion tatsächlich nötig ist.
Drittens wenden sie sich gegen den Rückrufvorbehalt der Bundesoberbehörde. Diese kann Entscheidungen des Landes nachträglich kassieren. Das unterlaufe den Grundsatz der funktionalen Gewaltenteilung, wonach die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder ist. Das Bundesratsplenum berät am 28. Juni über das GSAV.
Schließlich regt der Gesundheitssauschuss eine Entschließung des Bundesrats zur Hämophilieversorgung an. Mit dem GSAV wird die bisherige Direktabgabe von Gerinnungspräparaten durch Ärzte ersetzt durch den Apothekenvertrieb.
Bereits früh im parlamentarischen Verfahren hatte die Länderkammer die Befürchtung geäußert, durch den neuen Vertriebsweg könnte die „enge Bindung zwischen Zentrum und Patient durchbrochen“ werden. Weiterhin wird in der Entschließungs-Empfehlung davor gewarnt, die Rechtsänderung könne innovativen Versorgungsverträgen zwischen Kassen und Hämophiliezentren die Grundlage entziehen.
Das Regelungsziel im GSAV wäre auch „mit weniger drastischen Eingriffen in die Versorgung dieser sensiblen Patientengruppe“ erreichbar gewesen, heißt es. (fst)