Ausländische Ärzte

BÄK-Vize fordert Staatsexamen für alle

Um bundeseinheitliche Strukturen zu schaffen, fordert BÄK-Vizepräsidentin Wenker, dass ausländische Ärzte künftig generell das Staatsexamen ablegen sollten.

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HANNOVER. Fast 47.000 ausländische Ärztinnen und Ärzte zählte die Bundesärztekammer (BÄK) Ende 2016 in Deutschland. Aber sind sie alle qualifiziert genug? Die Vizepräsidentin der BÄK und Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN), Dr. Martina Wenker, will es genau wissen. Sie fordert, das deutsche Staatsexamen müsse zukünftig für alle gelten, "seien es deutsche Staatsbürger oder zugewanderte Mitbürger aus Drittstaaten beziehungsweise Nicht-EU-Ländern." Die bisher üblichen Prüfungen seien bundesweit uneinheitlich und nicht ausreichend.

Die Zuwanderung von Ärzten aus allen Teilen der Welt halte weiter an, hieß es. Allein in Niedersachsen wurden 2016 genau 529 Approbationen und 775 Berufserlaubnisse an Ärzte erteilt, die ihr Medizinstudium nicht in Deutschland absolviert haben, so die ÄKN. Die Zahlen für das gesamte Jahr 2017 lägen noch nicht vor, hieß es. "Bis zum 31.10.2017 waren es 334 Approbationen und 732 Berufserlaubnisse."

"Bislang ist die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsnachweisen in den Bundesländern nicht vergleichbar geregelt, für die Approbationsbehörden ist jeder Vorgang wie ein Einzelfall zu behandeln", moniert Wenker. Bei jedem Bewerber müsse geprüft werden, ob die im Heimatland absolvierte Ausbildung mit der durch das deutsche Staatsexamen gewährleisteten Qualität vergleichbar ist. "Diese Prüfung ist hinsichtlich der Sicherheit der Entscheidung und somit des Schutzes der Patienten nicht ausreichend", sagt die ÄKN-Präsidentin.

Ihre Lösung: Wer immer in Deutschland als Arzt arbeiten will, müsse zuerst das deutsche Staatsexamen bestehen – unabhängig von seiner vorausgegangenen Ausbildung. "Nur so könne die Qualität der Versorgung sichergestellt werden, betont Wenker. Zugleich forderte sie eine zentrale Anlaufstelle für ausländische Ärzte. So handhabten es zum Beispiel auch die USA. Wer in den Staaten als Facharzt tätig sein wolle, müsse in einem dreistufigen Verfahren das United States Medical Licensing Exam (USMLE) absolvieren.

Die Ärztekammerpräsidentin präzisiert mit ihrer Forderung den Beschluss des 120. Deutschen Ärztetags 2017. Darin heißt es, dass "die Gleichwertigkeit der medizinischen Grundausbildung aus Drittstaaten in einem bundeseinheitlichen Verfahren und mittels einer gegenüber der zuständigen Approbationsbehörde abzulegenden Prüfung nachzuweisen ist."

Wenker: "Meiner Meinung nach kann so ein bundeseinheitliches Verfahren nur das deutsche Staatsexamen sein." (cben)

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Kommentare
Rudolf Egeler 12.01.201810:24 Uhr

Zulassung ausländischer Ärzte

Frau Dr. Wenker ist voll und ganz zuzustimmen! Hoffentlich findet ihr Weckruf bei den Schlafmützen in den zuständigen Gremien schnellstens Gehör! Die Kriterien müssen sofort umgesetzt werden, Arbeitsgenehmigungen dürfen ohne das Bestehen der besagten Punkte - eine e i n g e h e n d e Sprachbeurteilung nicht zu vergessen -
überhaupt nicht erteilt werden, falls doch, nur zeitlich begrenzt (maximal halbes Jahr). Das seit Jahrzehnten bewährte amerikanische System sollte endlich auch hier in D eingeführt werden. Unter dem Vorwand eines Ärztemangels dürfte niemals ein Arzt auf Patienten "losgelassen" werden, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist und die fachlichen Voraussetzungen nicht nachweisen kann.

Dr. Thomas Georg Schätzler 10.01.201808:32 Uhr

In den USA eine Selbstverständlichkeit

Diese Forderung der Vizepräsidentin der BÄK und Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN), Frau Kollegin Dr. med. Martina Wenker, ist in den USA eine Selbstverständlichkeit:

"Zuständig für die Vergabe von US-Zulassungen ist die ECFMG, was für "Educational Commission for Foreign Medical Graduates" steht. Die vergibt nach Bestehen der USMLE (United States Medical Licensing Examination) Step 1, Step 2 CK und Step 2 CS das begehrte ECFMG-Certificate – den Fahrschein zur Bewerbung in einem US-Residency-Programm und zugleich die Anerkennung als Arzt.

Wie so ziemlich alles auf dieser Welt hat sich auch die Vergabe des ECFMG-Certificates in den letzten Jahren geändert. Mussten ausländische Studenten früher noch den TOEFL [Test of English as a Foreign Language] ablegen und den praktischen CSA-Test [Clinical Skills Assessment] bestehen, fällt der TOEFL heutzutage weg. Im Klartext: Niemand braucht den TOEFL, um das ECFMG-Certificate zu bekommen!

Der CSA, ein praktischer Test mit Schein-Patienten, der bislang nur für ausländische Bewerber, jedoch nicht für US-Studenten galt, wurde abgeschafft und durch einen zweiten Teil des Step 2 ersetzt, den nun auch alle US-Absolventen bestehen müssen. Das führt dazu, dass der Multiple-Choice Test im Step 2 nun als Step 2 CK (Clinical Knowledge) und der praktische (ehemalige CSA) Test nun als Step 2 CS (Clinical Skills) bezeichnet werden." (Zitat Ende)
https://www.thieme.de/viamedici/medizin-im-ausland-laender-usa-1748/a/amerikanisches-staatsexamen-usmle-4639.htm

Damit wird klar: Wer über keine ausreichenden US-englische Sprachkenntnisse verfügt, kann keine Zulassung nach der ECFMG erhalten. Denn ohne ausreichende Sprachkenntnisse besteht niemand die USMLE (United States Medical Licensing Examination) und die multiple choice- bzw. praktischen Testverfahren.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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