Nachkodierung
BVA-Prüfung beunruhigt Barmer nicht
Die Prüfungen durch das Bundesversicherungsamt sieht die Barmer GEK gelassen. Und: Für 2018 rechnet die Barmer mit steigenden Beiträge.
Veröffentlicht:BERLIN. Der Betreuungsstrukturvertrag mit der KV Berlin, der vom Bundesversicherungsamt (BVA) im Hinblick auf möglicherweise verbotene Nachkodierungsregeln unter die Lupe genommen wird, sei ein ganz "ordinärer Vertrag".
Das sagte Barmer GEK-Chef Christoph Straub bei einem Pressegespräch am Donnerstag in Berlin. Auch andere Kassen hätten solche Verträge, die "Kodierlücken" schließen, mit KVen abgeschlossen.
Sie seien von den Länderaufsichten bestätigt worden, die im Gegensatz zum BVA die Schließung von Kodierlücken für legitim halten. Straub kritisierte die Unterschiede in der Aufsichtspraxis.
Hier müsse endlich Klarheit geschaffen werden, was tolerabel sei. Dem in jüngster Zeit wieder laut gewordenen Ruf nach Einführung einer Kodierrichtlinie schloss sich Straub an: "Das halte ich für sinnvoll."
2018 werden Beiträge steigen
Insgesamt sieht der Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK, die ab Januar mit der Deutschen BKK fusioniert und dann unter dem Namen Barmer firmiert, "robust aufgestellt". Entgegen allen Unkenrufen habe die Krankenkasse in diesem Jahr den Beitragssatz nicht auf 16 Prozent anheben müssen.
Nach einem Jahresergebnis von sechs Millionen Euro im Jahr 2015 kann die Barmer für 2016 ein konsolidiertes Jahresergebnis für beide Kassen von 60 Millionen Euro aufweisen.
Auch für 2017 rechnet Christoph Straub nicht nur für die Barmer, sondern für alle Kassen noch mit einer stabilen Lage. Nach der recht kräftigen Anhebung der Beitragssätze Anfang dieses Jahres werden, so Straub, nur wenige Kassen für 2017 die Zusatzbeiträge erhöhen.
Spätestens 2018 seien dann aber "deutliche Anpassungen" zu erwarten. Die Barmer selbst rechnet nach Einschätzung von Straub mit einem Beitragssatz von 16 Prozent.
Anpassung von Morbi-RSA nötig
Hauptgrund dafür sei, dass die in dieser Legislaturperiode beschlossenen Gesetze wie das Versorgungsstärkungs- und Krankenhausstrukturgesetz sowie das PsychVVG dann ihre volle Ausgabenwirkung entfalten.
Verglichen mit 2015 kämen dadurch auf die gesetzliche Krankenversicherung zusätzliche Ausgaben von 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2017 und von 3,3 Milliarden Euro im Jahr 2018 zu.
Der Fokus der Politik in der nächsten Legislaturperiode müsse auf einer sektorübergreifenden Planung und Finanzierung liegen und deren Effizienz im Blick haben, forderte Straub.
Desweiteren sei es nötig, das GKV-System zu stabilisieren und derzeit vorhandene Verwerfungen zu beseitigen. Dafür seien Anpassungen des Risikostrukturausgleichs etwa durch die Schaffung einer Versorgungsstrukturkomponente nötig. (juk)