Kodierpflicht
Kein Thema für die Regierung
Der Bundesrat will die ambulante Kodierpflicht in die AMNOG-Novelle heben. Das lehnt die Regierung aber ab.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Bundesregierung lehnt eine Kodierpflicht für Vertragsärzte ab. Die entsprechende Forderung des Bundesrates führe zu einer "Überregulierung". Das erklärt die Regierung in ihrer Reaktion auf Forderungen der Länderkammer zum geplanten Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG). Die Länderkammer bezeichnete angesichts der Diskussion über die Manipulationsanfälligkeit des Morbi-RSA die Kodierpflicht als unerlässlich.
Krankenkassen reagierten "irritiert" über die Ablehnung der Regierung. Die Verbände der Betriebs-, Ersatz- und Innungskassen sowie der Knappschaft erklärten am Mittwoch, von Überregulierung könne keine Rede sein. Vielmehr sei die Kodierung allein schon nötig, um die Versorgungsqualität zu gewährleisten.
Abgelehnt wird von der Bundesregierung auch der Vorschlag des Bundesrats, bei Streit über Ergebnisse der Nutzenbewertung eine "Clearingstelle" einzuschalten. Diese unabhängige Instanz könne auch dazu beitragen, die Marktrücknahme (Opt-out) eines Medikaments durch den Hersteller zu verhindern. Doch aus Sicht der Regierung mangelt es einem solchen Mediatorgremium an Legitimation. Zudem könne die "Clearingstelle" nur "unverbindliche Empfehlungen" abgeben. Die bisherigen Möglichkeiten der Beteiligten, im Verfahren Stellung zu nehmen, seien "ausreichend".
Beim geplanten Arztinformationssystem haben die Länder dafür plädiert, auch die Pharmaindustrie bei der digitalen Aufbereitung der GBA-Beschlüsse einzubinden. Dieser "Konsultationsprozess" sei geboten, befand der Bundesrat. Die Bundesregierung nennt diese erneute Anhörung der Verbände "entbehrlich", da "kein weiterer Erkenntnisgewinn" zu erwarten wäre.
Eindeutig ablehnt die Regierung auch die Forderung, Medikamente, die vor 2011 erstmals zugelassen wurden, stärker als bisher nachträglich in die Nutzenbewertung einzubeziehen. Dies sei nur in Einzelfällen sinnvoll. Aufgreifkriterium soll laut dem Gesetzentwurf sein, wenn ein Hersteller für ein bereits eingeführtes Präparat einen neuen Unterlagenschutz beantragt. Eine "umfassende Bewertung dieses Marktsegments" werde es hingegen nicht geben.
Trotz des Widerstands einzelner Länder hat der Bundesrat keinen Einspruch gegen die geplante Vertraulichkeit von Erstattungsbeträgen erhoben. Bei der Formulierung der nötigen Rechtsverordnung sagt die Regierung zu, darauf zu achten, dass das zentrale Regelungsziel tatsächlich erreicht wird: nämlich den Verhandlungsspielraum zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband zu erhöhen. Pharmaverbände werben für ein Ende der öffentlichen Listung der Erstattungsbeträge, weil Deutschland Preisreferenzland für viele andere europäische Länder ist. (fst)