Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Baby Charlie lebt zumindest bis Dienstag

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STRASSBURG. In dem erbitterten Streit um das Leben des todkranken Babys Charlie in Großbritannien haben die Eltern zumindest einen Aufschub seines Todes bis Dienstagnacht erreicht. Mit einer Eilanordnung entschied am Freitag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, dass die Ärzte die lebenserhaltenden Maßnahmen bis Mitternacht am Dienstag nicht einstellen dürfen. Bis dahin will eine reguläre Kammer aus sieben Richtern über den Streit beraten.

Der inzwischen zehn Monate alte Junge leidet an einem Gehirnschaden und einem seltenen Gendefekt. Nach Informationen des britischen Fernsehsenders BBC gibt er keine Laute von sich, kann nicht sehen, nicht hören und sich nicht bewegen. Seine Ärzte am Great Ormond Street Hospital in London gehen davon aus, dass die Krankheit nicht heilbar ist. Sie wollen deshalb die Beatmung und andere lebenserhaltende Maßnahmen einstellen. Dagegen wehren sich die Eltern. Sie hoffen auf eine neue Therapie in den USA. Über eine Internetplattform haben sie hierfür über eine Million britische Pfund an Spenden gesammelt. Die Ärzte halten die Therapie allerdings für wirkungslos.

Die Gerichte in London hatten das Kindeswohl über den Willen der Eltern gestellt. Eltern neigten in solchen Situationen dazu, eigene Hoffnungen über das Interesse des Kindes zu stellen. "Mit schwerem Herzen", aber in der Überzeugung, letztlich im Interesse des Kindes zu handeln, erlaubten die Richter den Ärzten, die Geräte abzuschalten. Dies hatte bis hinauf zum obersten Gerichtshof (Supreme Court) bestand.

Die Eltern gaben immer noch nicht auf und riefen den EGMR an. Mit seiner einstweiligen Anordnung verschaffte der sich für seine Entscheidung nun zunächst Luft bis Dienstagnacht. Nach den Regeln des Europarats können die Straßburger Richter eine solche Anordnung erlassen, wenn sonst bis zu einem Urteil irreparable Schäden entstehen.

(mwo)

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Az.: 39793/17

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