Solidargemeinschaft
Barmer erkennt Alternative zur Kasse an
KASSEL/BREMEN. Im jahrelangen Streit um die Anerkennung von Solidargemeinschaften als Alternative zu Krankenkassen hat die betroffene Kasse nun eingelenkt.
Die Barmer lässt eine Versicherte aus Bayern nach jahrelangem Rechtsstreit zur Bremer Solidargemeinschaft Samarita wechseln, wie die Beteiligten am Mittwoch mitteilten. Die Mitglieder solcher Vereine bezahlen sich gegenseitig Behandlungen im Krankheitsfall.
Die Kasse erkenne mit diesem Schritt die Samarita als Absicherung an, erklärte der Dachverband der Solidargemeinschaften BASSG. Er sieht ein Signal für andere Kassen.
Die Barmer spricht von einem Einzelfall, aber auch von einer geänderten Rechtslage.
Kassen dürfen Versicherte laut Gesetz nur entlassen, wenn eine "anderweitige Absicherung" vorliegt. Solidargemeinschaften erfüllten diese Voraussetzung nicht, argumentierte die Barmer bisher.
Unter anderem fehle ein dauerhafter Rechtsanspruch der Versicherten auf Leistungen. Doch dieser sei nun in der Satzung verankert.
Die Solidargemeinschaften hatten den Fall der Frau seit 2009 als Musterverfahren begleitet und wollten ein höchstrichterliches Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel erreichen.
Doch das BSG lehnte 2017 eine Entscheidung wegen eines Formfehlers ab. Solidargemeinschaften haben in Deutschland rund 7000 Mitglieder. (dpa)