Medizinischer Dienst Bund

Befragung ergibt: Pflegegutachten funktionieren auch per Telefon

Weniger belastend und alltagstauglich. Die 2023 eingeführte telefonische Pflegebegutachtung bekommt in einer wissenschaftlichen Untersuchung gute Noten. Doch die Gutachter nehmen schon den weiteren technischen Fortschritt in den Blick.

Veröffentlicht:

Berlin. Die telefonische Begutachtung der Pflegebedürftigkeit kommt sowohl bei den Pflegebedürftigen als auch bei ihren An- und Zugehörigen gut an. Das geht aus einer Befragung von rund 70 Gutachterinnen und Gutachtern des Medizinischen Dienstes Bund hervor.

Die Auswertung der Antworten durch ein unabhängiges wissenschaftliches Institut ergab ein insgesamt positives Bild der Erfahrungen mit den strukturierten Telefonbefragungen. Die M+M Management + Marketing Consulting GmbH stellte zudem fest, dass die Begutachtung zielgenau sei und von den Beteiligten als entlastend empfunden werde.

Im nächsten Schritt soll Video folgen

Die Möglichkeit, die Pflegebegutachtung bei Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen auch per Telefon vorzunehmen, hat der Gesetzgeber mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz im Juli 2023 geschaffen.

„Das strukturierte Telefoninterview ist eine sinnvolle und geeignete Ergänzung der Begutachtungsformate zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und kann dauerhaft in die Praxis übernommen werden“, kommentierte die stellvertretende Vorsitzende Carola Engler am Mittwoch den Evaluationsbericht.

Nun sollte als nächster Schritt die Einführung der videogestützten Begutachtung folgen. Diese werde die Möglichkeiten ortsungebundener Begutachtungen erweitern. Zudem biete sie zusätzlich visuelle Informationen. Hindernis seien allerdings die noch fehlenden technischen Voraussetzungen. Sowohl in Pflegeheimen als auch im häuslichen Umfeld sei der Zugang zu stabilem Internet vielerorts noch nicht verfügbar, sagte Engler. (af)

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