Strafrechtler

Beihilfe zum Suizid muss straffrei bleiben

Veröffentlicht:

BERLIN. 141 Strafrechtsprofessoren warnen in einer Stellungnahme vor neuen einschränkenden Regeln des Gesetzgebers für den assistierten Suizid.

Mit dessen Strafbarkeit würde die "in den letzten Jahren (...) erreichte weitgehende Entkriminalisierung des sensiblen Themas Sterbehilfe konterkariert".

Damit reagieren die Juristen auf Bestrebungen von Abgeordneten aus allen Fraktionen des Bundestags, Sterbehilfeorganisationen zu verbieten.

Es wäre "verfehlt", heißt es in der Stellungnahme, die der "Ärzte Zeitung" vorliegt, auch Tätigkeitsfelder "in einen Graubereich möglicher Strafbarkeit zu ziehen, die wie das Arzt-Patienten-Verhältnis "auf Vertrauen gründen".

"Entschieden" lehnen die Strafrechtsexperten die Einführung einer Strafbarkeit von Ärzten wegen Beihilfe zum Suizid ab.

Zugleich wird deutliche Kritik an der Position der Bundesärztekammer deutlich: Das ärztliche Berufsrecht, so heißt es weiter, solle nicht ärztliche Maßnahmen unterbinden, die nach "Maßgabe der Medizin- und Sozialethik sowie des Strafrechts zulässig und oft sogar positiv zu bewerten sind".

Vielmehr plädieren die Unterzeichner dafür, das ärztliche Berufsrecht so zu vereinheitlichen, "dass die Hilfe beim Suizid als ärztliche Gewissensentscheidung zulässig bleibt".

Beihilfe bisher nicht strafbar

Vor vier Jahren hat der Deutsche Ärztetag ein Verbot des ärztlich assistierten Suizids in die Musterberufsordnung aufgenommen, der in den Kammern jedoch nicht einheitlich umgesetzt worden ist.

Bislang gelte in der Strafrechtsdogmatik, dass aufgrund der Straflosigkeit des Suizids (der "Haupttat") auch die Beihilfe dazu nicht strafbar ist. Werde dies geändert, komme dies einem "Systembruch" gleich, "dessen Auswirkungen nicht absehbar sind", heißt es in der Resolution.

Initiiert worden ist die Resolution von den Rechtsprofessoren Eric Hilgendorf (Universität Würzburg) und Henning Rosenau (Universität Rosenau).

Zu den Unterzeichnern gehören auch Professor Thomas Fischer, Vorsitzender des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof, und die frühere Generalbundesanwältin Professor Monika Harms.

Die Stellungnahme fällt in die Phase der Beratungen von bislang fünf Gruppenanträgen zur Sterbehilfe im Bundestag: Die erste Lesung dieser Anträge ist für den 2./3. Juli geplant.

Abschließend beraten werden sollen sie nach einer Anhörung dann Anfang November. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck

© Rolf Schulten

Interview mit BDI-Chefin

Neumann-Grutzeck: „Wir dürfen uns durch die GOÄ nicht spalten lassen“