Bundesrat

Berlin wirbt für strikte Vorgaben beim Personal

Die geplante Regelung zu Personaluntergrenzen ist aus Sicht des Landes Berlin zu lasch.

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BERLIN. Das Land Berlin will bei Personaluntergrenzen in der Pflege Nägel mit Köpfen machen. In einem Entschließungsantrag, der am Freitag in den Bundesrat eingebracht werden soll, wird der Druck auf Kassen und Krankenhausgesellschaft erhöht. Die bereits getroffene Vereinbarung müsse zu einer "spürbaren Verbesserung der Personalschlüssel im Pflegebereich in den Krankenhäusern führen".

Hake es bei der Umsetzung, dann sollte das Bundesgesundheitsministerium entsprechende Untergrenzen rasch in einer Rechtsverordnung festschreiben, heißt es in dem Antrag. Eine Rechtsverordnung könne nur dann abgewendet werden, wenn der vereinbarte Personalschlüssel für alle Stationen und Notaufnahmen gilt, in denen Pflegepersonal tätig ist.

Festgelegt werden müsse in dieser Vereinbarung eine konkrete Verhältniszahl von Pflegekräften zu Patienten. Schließlich müsse diese Quote tagsüber und nachts gelten und dürfe ausschließlich Fachpersonal berücksichtigen. Zusätzlich spricht sich das Land Berlin in seinem Antrag auch für verbindliche Personalschlüssel für die Hebammenbetreuung im Kreißsaal aus.

In der Begründung heißt es, der geltende Paragraf 137i SGB V überlasse es Kassen und Krankenhäusern, festzulegen, was "pflegesensitive" Bereiche sind. Dies dürfe nicht dazu führen, dass "nur ein kleiner Ausschnitt der Krankenhausabteilungen erfasst wird".

Die Länderkammer fordert, die zusätzlichen Personalkosten der Krankenhäuser müssten "vollständig aus GKV-Mitteln" finanziert werden. (fst)

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