Bundestag

"Personaluntergrenzen kommen 2019"

Koalition will durch Mindeststandards die Pflege im Krankenhaus stärken. Der Opposition sind die neuen Vorgaben zu lasch gestrickt.

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BERLIN. Der Bundestag hat am Donnerstag Personaluntergrenzen in Krankenhäusern beschlossen. Die Regelung wurde angehängt an das Gesetz, mit dem die epidemiologische Überwachung übertragbarer Krankheiten verbessert werden soll. Im Kern geht es dabei um die Schaffung eines elektronisches Melde- und Informationssystems. Das Deutsche Elektronische Meldesystem für Infektionsschutz wird beim Robert Koch-Institut angesiedelt sein und soll spätestens 2021 in Betrieb gehen. Dadurch soll der Datenaustausch zwischen Bundes- und Landesbehörden erleichtert und so die Früherkennung von Krankheitsausbrüchen schneller als bisher gelingen.

Kontrovers beurteilt wurde im Bundestag das Vorhaben, mit Wirkung zum 1. Januar 2019 verbindliche Personaluntergrenzen in sogenannten pflegesensitiven Bereichen zu etablieren. GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft kommt dabei die Aufgabe zu, die Bereiche in Kliniken zu definieren, in denen ein erhöhter Pflegeaufwand gegeben ist. Aus Sicht von Harald Weinberg (Linke) hat die Koalition "endlich erkannt, dass der Personaleinsatz im Krankenhaus nicht dem Markt überlassen werden darf, sondern staatliche Vorgaben gemacht werden müssen". Elisabeth Scharfenberg (Grüne) wertet die Vorgaben als "Minimallösung", denn Untergrenzen bedeuteten nur "Mindestmaß". Sie kritisierte zudem, dass die Personalstandards nicht wissenschaftlich ermittelt werden, sondern von Kassen und Kliniken festgelegt werden, die "handfeste finanzielle Interessen verfolgen".

Koalitionspolitiker dagegen betonten, die Regelung sei wasserdicht ausgestaltet worden. "Die Einhaltung der Mindeststandards muss von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden", sagte Sabine Dittmar (SPD). So wolle man "kreative Lösungen" der Klinikbetreiber mit dem Ziel der Personalverlagerung verhindern. Außerdem gebe die Koalition der Selbstverwaltung einen straffen Zeitplan bis Ende Juni 2018 vor – anderenfalls entscheide das Bundesgesundheitsministerium. "Die Untergrenzen kommen 2019, davon dürfen wir nicht abweichen", sagte Hilde Matteis (SPD).

Sie bezeichnete es als Erfolg, dass im Zuge der parlamentarischen Beratungen Mindestvorgaben auch für den Nachtdienst aufgenommen worden seien. Vorgesehen ist, dass Kliniken, die die Untergrenzen nicht einhalten, mit Vergütungsabschlägen sanktioniert werden können. Bis 2022 soll das Bundesgesundheitsministerium dem Parlament eine Evaluation des neuen Instruments vorlegen. (fst)

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