Anti-Korruptionsgesetz

Bleibt Patientenschutz auf der Strecke?

Die Koalitionsexperten streiten über die jüngsten Änderungsvorschläge am Anti-Korruptionsgesetz. Die Abstimmung könnte länger dauern als gedacht.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Dr. Edgar Franke (SPD) will sich nicht mit dem Vorhaben anfreunden, die Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen auf wettbewerbliche Aspekte einzuschränken.

Dr. Edgar Franke (SPD) will sich nicht mit dem Vorhaben anfreunden, die Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen auf wettbewerbliche Aspekte einzuschränken.

© Juan Ignacio Mazzoni/dpa

BERLIN. Kurz vor Ostern hatten sich Rechtspolitiker von Union und SPD auf Änderungen am Gesetzentwurf zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen geeinigt. Danach sollte unter anderem die vielfach kritisierte Tatbestandsalternative wegfallen, wonach auch Vorteilsnahme und -gewährung für Verstöße gegen berufsrechtliche Unabhängigkeitspflichten strafbar wären. Das Gesetz könne noch im April verabschiedet werden, hieß es.

Heißt es jetzt Kommando zurück? Der SPD-Abgeordnete Dr. Edgar Franke, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, will, wie gestern bereits kurz berichtet, die Änderungsvorschläge nicht widerstandlos durchwinken und kündigt Diskussionsbedarf an.

Vorschlag nicht abgesprochen

Mit den Gesundheitspolitikern sei die ersatzlose Streichung des Berufsrechts - und infolgedessen die Konzentration der Korruptionsbekämpfung auf das Rechtsgut Wettbewerbsschutz - nicht abgestimmt worden, moniert Franke im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Der Patientenschutz drohe, auf der Strecke zu bleiben. Franke: "Verzichtet der Gesetzgeber auf eine wettbewerbsunabhängige Tatalternative, besteht Anlass zur Sorge, dass korruptive Handlungen in Monopolsituationen nicht strafbar sein werden".

Beispielhaft sei etwa an Schmiergeldzahlungen für die Verordnung patentgeschützter Produkte zu denken, die nicht zugleich auch von Parallelimporteuren ausgeboten werden, oder auch an Kick-backs für die Rezeptierung in der Regel monopolistisch vertriebener Orphan Drugs.

Einspruch auch von Transparency

Franke betont, dass es ihm "um die Sache geht. Ich habe ein gutes Verhältnis zur organisierten Ärzteschaft und zur Pharmaindustrie." Er könne die Bedenken durchaus verstehen, die gegen den Berufsrecht-Passus in der bisherigen Version des Gesetzentwurfes vorgebracht werden.

Wenn man auf diese zweite Tatbestandsalternative aber verzichten wolle, müsste im Gegenzug wenigstens eine Legaldefinition des Patientenschutzes in den Gesetzestext aufgenommen werden.

Kritik an den Änderungsvorschlägen aus dem Rechtsausschuss ließ am Mittwoch auch die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland verlauten. "Die berufsrechtlichen Pflichten sind nach unserer Auffassung die zentrale Gesetzesstelle, die auf das unbestechliche Verhalten des einzelnen Arztes abzielt", so Dr. Rolf Kühne, von der Transparency-Arbeitsgruppe Gesundheit.

Dass, wie es in der Stellungnahme weiter heißt, die Strafbarkeit der Verletzung berufsrechtlicher Unabhängigkeitspflichten "ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes sein muss", zeigten Anwendungsbeobachtungen, bei denen Ärzte Geheimhaltungsverträge über die erhobenen Daten hätten unterschreiben müssen.

Nach Recherchen von Transparency Deutschland seien davon auch Nebenwirkungsmeldungen erfasst gewesen. "Ein Antikorruptionsgesetz mit der geplanten Streichung (der berufsrechtlichen Unabhängigkeitspflichten - Die Red.) würde diesen höchst bedenklichen Verträgen künftig keinen Riegel vorschieben."

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Kommentare
Dr. Henning Fischer 08.04.201612:57 Uhr

der Staat bescheißt und Kassenärzte schamlos seit Jahrzehnten Tag für Tag


und ermöglicht das selber mit äußerst zweifelhafter Gesetzgebung des SGB V.

das bißchen Korruption im Gesundheitswesen (im Vergleich zu anderen Branchen) muß aber unbedingt mit scharfen Gesetzen unterbunden werden (was nicht funktionieren wird: wer betrügen will, der schafft es auch).

Genauso ein schlechter Witz wie Gröhes Terminservicestellen-Gesetz.

Und eine Fortsetzung der Anti-Ärzte-Gesetzgebung.

Hallo Nachwuchs! Merkt Ihr nun, was Ihr von der deutschen Politik zu erwarten habt?

Dr. Thomas Georg Schätzler 08.04.201612:21 Uhr

Die Katze aus dem Sack: Reines Ärzte-"Bashing"!

Während sich Rechtspolitiker von Union und SPD auf Änderungen am Gesetzentwurf zur "Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen" geeinigt haben, klingt die Äußerung des SPD-Abgeordneten Dr. Edgar Franke, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags, dass es ihm nur "um die Sache geht. Ich bin kein Ärzte- oder Pharmahasser" wie glatter Hohn.

Immer war in Sonntagsreden beteuert worden, a l l e Selbstständigen im Gesundheits- und Krankheitswesen sollten mit einem Sonder-Strafrecht nach §299a und §299b StGB gleichermaßen erfasst werden. Niemals war auch nur mit einem Wort von der primär rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung die Rede. Selbstständige Architekten, Anwälte, Notare, Handwerks-, Handels- und Industriebetriebe, ebenso wie Provisions- oder Boni-Empfänger, sollten ausdrücklich vom Kampf gegen die allgegenwärtige Korruption ausgenommen werden bzw. Bestandsschutz erhalten.

Und nun stellt sich heraus, dass nur und ausschließlich freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte erfasst, diszipliniert und strafverfolgt werden sollen? Damit wäre bei den §299a und §299b StGB die Grenze der Verfassungswidrigkeit überschritten. Denn gezielt wird eine klar definierte Berufsgruppe herausgegriffen, um an ihr exemplarisch ein strafrechtliches Exempel zu statuieren. Der angeblich intendierte, für jedermann verbindliche Kampf gegen Korruption verschwimmt dagegen im Nebel der Unkenntlichkeit.

Alle Versuche, mittels der beiden neuen StGB-Paragrafen das ärztliche Berufsrecht nach der bestehenden Bundesärzteordnung (BÄO) auszuhebeln, bleiben unglaubwürdig, so lange das Berufsrecht bei allen anderen Kammer-Berufen (RENO, Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, Architekten) unangetastet bleibt.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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