Antrag im Bundesrat
Brandenburg erhöht Druck, den Klinik-Transformationsfonds zu ändern
Im Bundesrat wächst der Widerstand gegen die geplante Lastenverteilung beim Umbau der Krankenhauslandschaft. Brandenburg fordert, 40 Prozent der Mittel müssten vom Bund kommen
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Die brandenburgische Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) dringt auf eine Beteiligung des Bundes beim Krankenhaus-Transformationsfonds.
© Bernd von Jutrczenka/dpa
Potsdam/Berlin. Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos, für BSW) will mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat Veränderungen der Krankenhausreform auf den Weg bringen. Wie das Potsdamer Gesundheitsministerium mitteilte, werde sich der Gesundheitsausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Mittwoch mit einem Antrag des Landes Brandenburg zur Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) beschäftigen.
Durch den Entschließungsantrag soll der Bund aufgefordert werden, den größten Anteil zum Transformationsfonds mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt zu leisten. Bereits in einer Stellungnahme zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom Juli 2024 hatten die Länder die anteilige Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des Transformationsfonds als zentralen Punkt eingefordert.
Bislang ist per Bundesgesetz vorgesehen, dass die insgesamt 50 Milliarden Euro des Transformationsfonds je zur Hälfte von den Bundesländern und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, also Mitteln der GKV, finanziert werden sollen.
Müller will eine Verteilung 40-30-30
„Diese Kurskorrektur ist wichtig“, so Müller. „Der Bund muss sich an der Finanzierung des geplanten Transformationsfonds direkt beteiligen.“ Eine Finanzierung ausschließlich durch Mittel der gesetzlich Versicherten und der Länder sei nicht tragbar. Denn bei der notwendigen Transformation der stationären Krankenversorgung handele es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
„Es geht darum, in ganz Deutschland eine flächendeckende medizinische Versorgung für alle Patientinnen und Patienten zu gewährleisten“, so Müller. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten eine Summe von 25 Milliarden Euro für die Krankenhausreform aufbringen soll.“ Der Bund müsse einen Anteil von 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt bereitstellen, die Länder und die GKV je 30 Prozent. „Wir brauchen diese 40-30-30-Lösung“, so Müller. „Und neben der GKV muss sich auch die Private Krankenversicherung an der Förderung beteiligen.“
Verbände warnen vor Diskriminierung der GKV-Versicherten
Unterdessen haben die Krankenkassenverbände am Dienstag in einer gemeinsamen Erklärung ihre Haltung bekräftigt, die geplante Belastung der GKV sei „verfassungswidrig“. Angesichts der angespannten Finanzlage der GKV und der Beitragssprünge zu Jahresbeginn sei die Belastung der gesetzlich Versicherten und der Arbeitgeber „nicht hinnehmbar“.
Die Nichtbeteiligung der privaten Krankenversicherung (PKV) und möglicher weiterer Kostenträger komme einer Diskriminierung der GKV-Versicherten gleich, heißt es. „Eine freiwillige Beteiligung der privat Versicherten ist aus Sicht der Kassenverbände unrealistisch, da der PKV-Verband eine solche Lösung bereits abgelehnt hat“, erklären die Kassenverbände. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 21. März mit der Verordnung beschäftigen.
Unikliniken sehen sich im Fonds zu wenig berücksichtigt
Korrekturbedarf hat unterdessen auch der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) angemeldet. Denn bisher würden die Unikliniken nur „unzureichend berücksichtigt“, heißt es in einer VUD-Mitteilung von Dienstag. Der Transformationsfonds solle vor allem mit Blick auf die Konzentration von Kapazitäten und die Bildung von regionalen Verbünden nachgebessert werden. Entsprechende Vorhaben müssten in ihrer Förderfähigkeit stärker berücksichtigt werden. (lass/eb)