Brandenburg setzt auf Vernetzung bei häuslicher Pflege

POTSDAM (ami). Die häusliche Pflege soll in Brandenburg gestärkt werden. Das hat der Brandenburger Landtag Ende Juni mit der Verabschiedung des Landespflegeänderungsgesetzes beschlossen.

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Das Gesetz sei nicht nur eine Anpassung an das Bundesrecht nach der Pflegereform von 2008. "Wir wollen über die vermehrte ambulante Versorgung hinaus mehr Vernetzungsstrukturen schaffen", so Birgit Wöllert (Die Linke) in der Landtagsdebatte vor der Verabschiedung des Gesetzes.

Das Gesetz ziele vielmehr auf eine Vernetzung aller an Pflege Beteiligter, auch des Ehrenamtes und der Selbsthilfe, betonte die SPD-Sozialexpertin Sylvia Lehmann. "Es geht damit weit über die bloße Betrachtung von ambulanten und stationären Einrichtungen hinaus", sagte Lehmann.

"Ich denke, dass dieses Gesetz ein wichtiger Baustein ist, die Pflege zukunftssicher zu machen", sagte Sozialminister Günther Baaske (SPD).

Er sprach sich zudem dafür aus, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wird, der den spezifischen Bedarf von Demenzkranken berücksichtigt. "Das ist ganz klar Bundesaufgabe. Das werden wir hier nicht lösen", so Baaske.

In Brandenburg leben nach Angaben des Sozialministeriums derzeit rund 90.000 pflegebedürftige Menschen. 26.000 von ihnen werden in ihrer häuslichen Umgebung von etwa 10.600 Beschäftigten in ambulanten Diensten betreut. In den 446 teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen im Land versorgen 15.300 Beschäftigte rund 25.300 pflegebedürftige Menschen.

Das Gesetz zielt auf die Einbeziehung von Selbsthilfe und Ehrenamt, aber auch darauf, dass Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen regional stärker kooperieren.

Es erweitert dazu unter anderem die Funktion des Landespflegeausschusses, der bisher nur das Sozialministerium berät. Er soll künftig alle in der Pflege maßgeblich beteiligten Stellen und Organisationen beraten, Strukturen analysieren und Empfehlungen geben.

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