Juristisches Gutachten vorgestellt

Brandenburger Gesundheits-Volksinitiative könnte unzulässig sein

Die von den Freien Wählern maßgeblich vorangetriebene Initiative „Gesundheit ist keine Ware: Krankenhäuser und Praxen retten“ begegnet juristischen Bedenken, so der Beratungsdienst im Landtag Brandenburg.

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Jan Redmann, Fraktionschef der CDU im Landtag Brandenburg, kündigte an, sich mit den Gutachten zur Volksinitiative erst auseinanderzusetzen zu wollen.

Jan Redmann, Fraktionschef der CDU im Landtag Brandenburg, kündigte an, sich mit den Gutachten zur Volksinitiative erst auseinanderzusetzen zu wollen.

© Soeren Stache/dpa

Potsdam. Brandenburgs Regierungskoalition plant offenbar, die Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware: Krankenhäuser und Praxen retten“ als „unzulässig“ abzulehnen. Die Initiative, die maßgeblich von BVB/Freie Wähler vorangetrieben wurde, hatte im Mai die für einen Erfolg nötigen 20.000 Unterschriften erreicht: Insgesamt reichten die Initiatoren 26.222 Unterschriften bei der Landtagspräsidentin ein. Diese könnten nun umsonst gewesen sein.

Wird eine erfolgreiche Volksinitiative vom Landtag zurückgewiesen, besteht normalerweise die Möglichkeit, ein Volksbegehren zu starten, für das dann rund 80.000 Unterschriften erforderlich sind. Das setzt aber zwingend die Zulässigkeit der Initiative voraus.

Budke: Formal zulässig, inhaltlich aber nicht

„Der Hauptausschuss hat ein Gutachten beim Parlamentarischen Beratungsdienst in Auftrag gegeben“, sagte die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Petra Budke, am Dienstag bei der wöchentlichen Pressekonferenz ihrer Fraktion. „Daraus ist ersichtlich, dass die Volksinitiative formal zulässig ist, inhaltlich aber nicht.“

Die Initiative hatte unter anderem einen Krankenhaus-Rettungsfonds, eine vollständige Übernahme der Ausbildungskosten für nichtärztliche Praxisassistenten, 35 weitere Landärztestipendien pro Jahr sowie eine deutliche Erhöhung der Fördergelder für die Neugründung und Übernahme von Praxen in unterversorgten Regionen gefordert. Damit verstieß sie nach Auffassung des Gutachtens aber gegen das sogenannte Koppelungsverbot.

Die Initiative habe Forderungen gebündelt, „die auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen beruhen, kein klar definiertes Rechtsgebiet bilden, sowie jeweils getrennt zur Abstimmung gestellt und Inhalt je eigenständiger Gesetze werden könnten“, heißt es in einer Zusammenfassung. „Sie hängen auch nicht derart innerlich zusammen, dass sie eine Einheit der Materie bilden können.“ Ferner verstoße die Initiative gegen den Bestimmtheitsvorsatz.

Forderung: Volksinitiativen vorab auf Zulässigkeit prüfen?

Vertreter der Volksinitiative kündigten an, sich erst am Mittwoch äußern zu wollen. Auch CDU-Fraktionschef Jan Redmann sprach davon, sich zunächst mit beiden Gutachten auseinandersetzen zu wollen. Dagegen forderte Budke am Dienstag bereits politische Konsequenzen. „Das heißt, dass es künftig nötig ist, solche Volksinitiativen vor dem Sammeln der Unterschriften verbindlich auf Zulässigkeit zu prüfen“, sagte Budke. Solche Vorgaben gebe es bislang nur auf kommunaler Ebene.

Allerdings hatten die Freien Wähler ein eigenes Gutachten zur Volksinitiative in Auftrag gegeben. Es war zu dem Schluss gekommen, dass die Volksinitiative rechtlich zulässig ist. (lass)

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