Entbudgetierung
Budgetdeckel lüften! Vorstoß von Garg erntet gemischtes Echo
Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg setzt bei der Gesundheitsministerkonferenz einen Akzent. Sein Vorstoß zur Entbudgetierung bleibt indes nicht unwidersprochen.
Veröffentlicht:KIEL/DÜSSELDORF. Die von Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) auf die Tagesordnung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) gebrachte Entbudgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung hat in der Selbstverwaltung unterschiedliches Echo hervorgerufen.
Während die KV Schleswig-Holstein den Gesundheitsministern empfiehlt, Gargs Vorschlag zuzustimmen, warnte die AOK Nordwest davor, das "Geld der Beitragszahler mit der Gießkanne" zu verteilen. Nach Ansicht von Tom Ackermann, Vorstandschef der AOK Nordwest, hat sich das bestehende Vergütungssystem in den vergangenen Jahren "bewährt". Er verweist darauf, dass die Ausgaben für die ambulante ärztliche Behandlung in den vergangenen Jahren "kontinuierlich gestiegen" sind. Auch berücksichtige das bestehende Vergütungssystem bereits regionale Besonderheiten.
Die KV Schleswig-Holstein sieht in der Abschaffung der Budgets dagegen die "notwendige Antwort auf die zunehmende Nachfrage nach ärztlichen Leistungen". KV-Chefin Dr. Monika Schliffke sagte: "Budgets sind für Ärzte seit 25 Jahren wirksam, um die Menge medizinischer Leistungen für Versicherte zu begrenzen. In Zeiten abnehmender Arztzahlen ist diese Argumentation nicht mehr haltbar."
Der Beschlussentwurf für die am Mittwoch beginnende GMK in Düsseldorf sieht einen Einstieg in die Entbudgetierung, beginnend mit den Leistungen der haus- und fachärztlichen Grundversorgung, vor. Konkret genannt sind Versicherten- und Grundpauschale, Konsiliarpauschale, hausärztliche Vorhaltepauschale sowie die Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung.
Bundesweit einheitlicher Katalog
Einzelheiten könnten laut Entwurf in einem bundesweit einheitlich geltenden Katalog festgelegt werden, den die regionalen Verhandlungspartner auf Landesebene aus Sicherstellungsgesichtspunkten erweitern und ergänzen.
Die Honorierung der Grundleistungen ohne Budget würde laut KBV zu jährlichen Mehrkosten in Höhe von rund 450 Millionen Euro für die Krankenkassen führen. Mit Blick auf die Überschüsse und Rücklagen der Krankenkassen hält Garg diesen Umfang für vertretbar und nennt ihn "im Interesse der Versicherten".
Er verspricht sich von der Änderung "sichere und kalkulierbare Erlöse" für die Praxen und damit einen Beitrag zur Förderung der Niederlassung in Flächenländern. Eine Leistungsausweitung infolge der Entbudgetierung hält Garg für unwahrscheinlich – in der Begründung führt er "bereits überlastete Praxen" an und ärztliche Arbeitszeiten, "die weit über dem Durchschnitt der Beschäftigten in Deutschland liegen".
Er verweist in dem Antrag auch auf die derzeit nicht vergüteten Leistungen von Ärzten, die laut KBV bundesweit bei sechs (Hausärzte) und bei 15 Prozent (Fachärzte) liegen sollen. "Eine wirtschaftliche Praxisführung wird hierdurch deutlich erschwert", heißt es in dem Antrag.
Die Vergütung der oberhalb der Mengengrenze erbrachten Leistungen liege unter den Betriebskosten. "Diese willkürliche Kappung der Vergütungshöhe, eingeführt ausschließlich zur Kostendämpfung und ohne medizinische Begründung, ist nicht sachgerecht."
Unterstützung erhält Garg vom Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa). Der Verband habe in einem Grundsatzpapier im Mai 2017 den "Missstand" der Budgetierung benannt. "Seitdem fordern wir als SpiFa öffentlich, die vorhandenen Spielräume endlich politisch zu nutzen und Versorgung zu sichern", sagte Dr. Dirk Heinrich, Vorstandschef des SpiFa.
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