Kommentar zu IV-Verträgen
Bürokratische Fesseln lockern
Die Hürden für die Genehmigung von IV-Verträgen könnten ohne schwerwiegende Folgen gesenkt werden.
Veröffentlicht:Für viele Ärzte ist es ein Ärgernis: da wird oft monatelang mit den Krankenkassen verhandelt, bevor ein regionaler Verbund sich mit einem Kostenträger auf einen Vertrag zur integrierten Versorgung verständigt hat.
Wenn endlich alles in trockenen Tüchern ist und die Versorgung vor Ort entsprechend verbessert werden könnte, zeigt das Bundesversicherungsamt die rote Karte. Die formalen Gründe leuchten selbst bei den Krankenkassen nicht immer sofort ein.
Noch ärgerlicher wird es für Ersatzkassen, wenn der gleiche Vertrag von der Landesaufsicht für eine AOK genehmigt wird. Folge: Die AOK kann sich als innovativer Vertragspartner brüsten, die Ersatzkasse gilt als Verhinderer.
Wer aber nur auf die "Bürokraten aus Bonn" schimpft, macht es sich zu einfach. Der Vorschlag, den Kassenvertreter in diesem Zusammenhang machen, bietet eine Lösung: die formalen Hürden vor dem Start eines IV-Vertrages zu lockern, beinhaltet kein großes finanzielles Risiko, wenn die Vereinbarungen evaluiert und die Ergebnisse nach einer ausreichenden Laufzeit kommuniziert werden.
Jede Krankenkasse ist selbst bestrebt, ein gutes wirtschaftliches Ergebnis zu erzielen. Und wo das nicht reicht: Der öffentliche Druck, die Versichertengelder wirtschaftlich einzusetzen, wird dazu führen, dass keine Mittel in sinnlosen Verträgen verschwendet werden.
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