ASV

Bundesausschuss räumt Zugangshürden aus dem Weg

Der Zugang zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung wird leichter, und zwar sowohl für Patienten als auch für Ärzte. Künftig sollen auch über die KVen erworbene Qualifikationen zur Teilnahme in den ASV-Teams berechtigen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Das Plenum des Bundesausschusses - hier ein Archivfoto - hatte eine umfangreiche Tagesordnung in seiner letzten Sitzung 2015 zu bewältigen.

Das Plenum des Bundesausschusses - hier ein Archivfoto - hatte eine umfangreiche Tagesordnung in seiner letzten Sitzung 2015 zu bewältigen.

© GBA

BERLIN. Mehr niedergelassene Ärzte als bisher können künftig an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung teilnehmen. Dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner letzten Sitzung des Jahres den Weg frei gemacht.

"Wir haben beschlossen, dass auch niedergelassene Ärzte an der ASV teilnehmen können, die ihre besondere Qualifikation über eine Zulassung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung erworben haben", sagte Dr. Regina Klakow-Franck, Vorsitzende des ASV-Unterausschusses.

Diese Regelung könne vor allem Internisten den Weg in die ASV bahnen, die an der Onkologievereinbarung teilnehmen, aber nicht die in der Rahmenrichtlinie für die ambulante Spezialversorgung Voraussetzungen erfüllten, sagte Dr. Sonja Froschauer, Geschäftsführerin des ASV-Bundesverbands am Montag der "Ärzte Zeitung".

Das seien zum Beispiel Internisten, die bei den Ärztekammern die Zulassungen für medikamentöse Tumortherapien zu einer Zeit erworben hätten, als es die offiziell für die Teilnahme an der ASV vorausgesetzte Facharztbezeichnung Internist für Hämatologie und Onkologie noch nicht gegeben habe.

Versorgung auch für Patienten erleichtert

Der GBA hat den Zugang zur ambulanten-spezialfachärztlichen Versorgung auch für Patienten erleichtert. Dafür hat das Gremium eine zum Start der ASV eingerichtete Beschränkung auf schwere Verlaufsformen für die Indikationen gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle, gynäkologische Tumoren und das Marfan-System aufgehoben.

Patienten könnten dann in die sektorübergreifende Versorgungsform eingeschlossen werden, wenn ein Bedarf an interdisziplinärer Diagnostik und Therapie bestehe, sagte der unparteiische Vorsitzende des GBA, Professor Josef Hecken.

Das macht Änderungen bei der Qualitätssicherung notwendig. Bei der Indikation gastro-intestinale Tumoren müssen Teams künftig 230 Behandlungen im Jahr nachweisen, bislang 140. Bei den gynäkologischen Tumoren müssen Teams künftig 250 Mammakarzinome und 60 gynäkologische Tumoren im Jahr behandeln, bislang 200 und 50.

Die Anhebung der Mindestmengen sei sachgerecht, sagte Froschauer, weil der Kreis der Patienten mit Zugang zur ASV erweitert werde. Die Mindestmengen blieben dennoch auch nach der Änderung eine Zugangshürde für Ärzte.

"Umlackierte Krankenhaus-Behandlung"?

Eine viel höhere Zugangshürde zur ASV sieht der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, in der Teilnahme der Fachärzte in den Praxen überhaupt.

"Die Hereinnahme der niedergelassenen Ärzte macht das System so kompliziert, dass die ASV keine Chance hat", sagte Baum im Anschluss an die GBA-Sitzung mit Blick auf die wenigen Anträge auf Teilnahme an der neuen Versorgungsform.

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen konterte. Die Bürokratie sei hoch. Die ASV einfach als "umlackierte Krankenhaus-Behandlung" zu bezeichnen, sei aber zu kurz gesprungen und führe zu einer medizinisch ungeeigneten Sortierung von Patienten.

Unterstützung erhielt Gassen von GKV-Spitzenverbandsseite. Die ASV sei eine ambulante Behandlungsform, an der auch Krankenhausärzte teilnehmen könnten, sagte der GKV-Vertreter Dr. Wulf-Dietrich Leber.

Der erleichterte Zugang zur ASV entspreche dem Patientenbedarf eher als die bisherigen Regelungen, hieß es von Seiten der Patientenvertretung. Allerdings werde auch damit die Nachsorge innerhalb der ASV nicht sichergestellt, sagte Patientenvertreter Tobias Hillmer.

Die Nachsorge solle nicht zum Behandlungsumfang gehören, hatte Hecken zuvor angekündigt. Die Geltung der Überweisungen sinke von vier auf zwei Quartale.

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