Coronakrise

Bundeskabinett winkt Spahns drittes Pandemiegesetz durch

Mehr Tests, neue Reiseregeln und Hilfen für Erwerbstätige mit Kindern: Das Kabinett gibt grünes Licht für das mittlerweile dritte Pandemiegesetz. Ein umstrittener Passus ist indes rausgeflogen.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht: | aktualisiert:
Auch für das Regieren per Verordnung hat das Bundeskabinett Minister Spahn weiter grünes Licht gegeben.

Auch für das Regieren per Verordnung hat das Bundeskabinett Minister Spahn weiter grünes Licht gegeben.

© Jens Schicke / SZ Photo / pict

Berlin. Mehr Laborkapazitäten für Corona-Tests, neue Regeln für den Reiseverkehr in Risikogebiete, Impfungen auch für Menschen ohne Versicherungsschutz: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für das dritte Pandemie-Gesetz durchgewunken. Nun sind Bundestag und Bundesrat am Zug. In Kraft treten soll das Gesetz im Dezember.

Im Parlament hatte es massive Kritik an dem von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingebrachten Entwurf gegeben. Der Unmut entzündete sich vor allem an einem Passus, der dem Minister das Regieren per Verordnung über den im ersten Pandemie-Gesetz fixierten Stichtag 31. März 2021 hinaus ermöglichen sollte. Dieser Passus findet sich im Kabinettsentwurf jedoch nicht mehr wieder.

Abgeordnete hatten zuletzt eine größere Mitsprache des Parlaments bei der Corona-Politik gefordert. Auch in einem vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags vorgelegten Papier waren Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Regierens per Verordnung formuliert worden.

Spahn: Müssen schnell reagieren können

Spahn erklärte am Mittwoch via Pressemitteilung, Deutschland erlebe derzeit eine „kritische Phase der Pandemie“. Das dynamische Ausbruchsgeschehen zeige, dass es notwendig sei, „schnell“ darauf reagieren zu können. „Dazu wollen wir mit diesem Gesetzentwurf beitragen.“ Oberstes Ziel bleibe, Infektionsketten zu durchbrechen und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas sagte, mit dem geplanten Gesetz würden notwendige Vorbereitungen für eine hoffentlich bald zur Verfügung stehende Impfung getroffen werden. „Dazu gehört auch, dass für alle, die sich impfen lassen wollen, ein Anspruch auf eine Impfung geschaffen werden kann.“

Bas: Hohe Testkapazitäten werden noch lange gebraucht

Wichtig sei auch, die Laborkapazitäten zu erhöhen und auch auf tiermedizinische Labore auszuweiten, so Bas. „Wir werden noch lange Zeit hohe Testkapazitäten brauchen.“ Deutschland werde noch einige Zeit mit der Pandemie leben müssen.

Das geplante Gesetz entwickelt die bisherigen Regelungen der beiden im März und im Mai beschlossenen Bevölkerungsschutzgesetze fort. Unter anderem soll mit dem dritten Pandemie-Gesetz das Folgende geregelt werden:

In Bezug auf Schutzimpfungen und Testungen sollen nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte einen entsprechenden Anspruch haben können, wenn eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums dies vorsieht. Die Rechtsverordnung kann für die entsprechenden Leistungen auch Regelungen zur Vergütung und Abrechnung der Impfungen und Tests vorsehen.

Die Regeln zum Reiseverkehr in Corona-Zeiten sollen angepasst werden. Eine digitale Einreiseanmeldung kann nach dem Aufenthalt in den vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten verordnet werden, um eine bessere Nachvollziehbarkeit der Quarantäneeinhaltung durch die Behörden zu ermöglichen.

Bei Bedarf sollen auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore für SARS-CoV-2-Tests abgerufen werden können. Der Anspruch auf Tests soll erweitert werden, um gleichzeitig Testungen auf Influenzaviren zu ermöglichen.

Die mit dem ersten Bevölkerungsschutzgesetz im März geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern wird fortgeführt, bei einem unter Quarantäne gestellten Kind ist ebenfalls eine Entschädigungszahlung möglich.

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