Coronakrise

Bundeskabinett winkt Spahns drittes Pandemiegesetz durch

Mehr Tests, neue Reiseregeln und Hilfen für Erwerbstätige mit Kindern: Das Kabinett gibt grünes Licht für das mittlerweile dritte Pandemiegesetz. Ein umstrittener Passus ist indes rausgeflogen.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht: | aktualisiert:
Auch für das Regieren per Verordnung hat das Bundeskabinett Minister Spahn weiter grünes Licht gegeben.

Auch für das Regieren per Verordnung hat das Bundeskabinett Minister Spahn weiter grünes Licht gegeben.

© Jens Schicke / SZ Photo / pict

Berlin. Mehr Laborkapazitäten für Corona-Tests, neue Regeln für den Reiseverkehr in Risikogebiete, Impfungen auch für Menschen ohne Versicherungsschutz: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für das dritte Pandemie-Gesetz durchgewunken. Nun sind Bundestag und Bundesrat am Zug. In Kraft treten soll das Gesetz im Dezember.

Im Parlament hatte es massive Kritik an dem von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingebrachten Entwurf gegeben. Der Unmut entzündete sich vor allem an einem Passus, der dem Minister das Regieren per Verordnung über den im ersten Pandemie-Gesetz fixierten Stichtag 31. März 2021 hinaus ermöglichen sollte. Dieser Passus findet sich im Kabinettsentwurf jedoch nicht mehr wieder.

Abgeordnete hatten zuletzt eine größere Mitsprache des Parlaments bei der Corona-Politik gefordert. Auch in einem vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags vorgelegten Papier waren Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Regierens per Verordnung formuliert worden.

Spahn: Müssen schnell reagieren können

Spahn erklärte am Mittwoch via Pressemitteilung, Deutschland erlebe derzeit eine „kritische Phase der Pandemie“. Das dynamische Ausbruchsgeschehen zeige, dass es notwendig sei, „schnell“ darauf reagieren zu können. „Dazu wollen wir mit diesem Gesetzentwurf beitragen.“ Oberstes Ziel bleibe, Infektionsketten zu durchbrechen und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas sagte, mit dem geplanten Gesetz würden notwendige Vorbereitungen für eine hoffentlich bald zur Verfügung stehende Impfung getroffen werden. „Dazu gehört auch, dass für alle, die sich impfen lassen wollen, ein Anspruch auf eine Impfung geschaffen werden kann.“

Bas: Hohe Testkapazitäten werden noch lange gebraucht

Wichtig sei auch, die Laborkapazitäten zu erhöhen und auch auf tiermedizinische Labore auszuweiten, so Bas. „Wir werden noch lange Zeit hohe Testkapazitäten brauchen.“ Deutschland werde noch einige Zeit mit der Pandemie leben müssen.

Das geplante Gesetz entwickelt die bisherigen Regelungen der beiden im März und im Mai beschlossenen Bevölkerungsschutzgesetze fort. Unter anderem soll mit dem dritten Pandemie-Gesetz das Folgende geregelt werden:

In Bezug auf Schutzimpfungen und Testungen sollen nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte einen entsprechenden Anspruch haben können, wenn eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums dies vorsieht. Die Rechtsverordnung kann für die entsprechenden Leistungen auch Regelungen zur Vergütung und Abrechnung der Impfungen und Tests vorsehen.

Die Regeln zum Reiseverkehr in Corona-Zeiten sollen angepasst werden. Eine digitale Einreiseanmeldung kann nach dem Aufenthalt in den vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten verordnet werden, um eine bessere Nachvollziehbarkeit der Quarantäneeinhaltung durch die Behörden zu ermöglichen.

Bei Bedarf sollen auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore für SARS-CoV-2-Tests abgerufen werden können. Der Anspruch auf Tests soll erweitert werden, um gleichzeitig Testungen auf Influenzaviren zu ermöglichen.

Die mit dem ersten Bevölkerungsschutzgesetz im März geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern wird fortgeführt, bei einem unter Quarantäne gestellten Kind ist ebenfalls eine Entschädigungszahlung möglich.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 09.11.202008:40 Uhr

TRÄUM WEITER, BUNDESREGIERUNG

Das Parlament, unsere Volksvertretung, ist entmachtet. Bundes- und Länderregierungen handeln bei SARS-CoV-2-Pandemie und COVID-19-Erkrankungswellen nicht nur m.E an Grundgesetz und rechtsstaatlichen Ordnungsprinzipien vorbei. Ohne empirische oder wissenschafts- und erkenntnistheoretische Fakten werden undifferenziert "Lockdowns" und "Teil-Lockdowns" verfügt, während die Zahlen der täglichen/wöchentlichen der positiven SARS-CoV-2-PCR-und -Antigen-Schnelltests und damit der COVID-19-Erkrankungen in ungeahnte Höhen schnellen.

Zugleich erweisen sich CORONA-APPS als weitgehend wirkungslos https://www.doccheck.com/de/detail/articles/29998-corona-warn-app-cwa-mit-dyskalkulie

Schließungen von Hotels, Gaststätten, Sport-, Freizeit- und Kulturbetrieben (außer natürlich der lukrative Profi-Fußball) verstärken die SARS-CoV-2-Infektionsgefahr im häuslichen Milieu
https://www.doccheck.com/de/detail/articles/28473-haushalt-gefaehrlichster-ort-oder

Unsere verfassungsmäßige Ordnung sieht die Dreiteilung: Legislative, Exekutive und Judikative vor. Unsere gewählten Volksvertreter im Deutschen Bundestag beschließen mit i.d.R. einfacher Mehrheit Gesetze. Diese werden, wenn zustimmungspflichtig, vom Bundesrat überprüft, ggf. verändert, korrigiert oder abgelehnt (Vermittlungsausschuss). Unser Bundespräsident unterschreibt die Gesetze zur Anwendung und Ausführung.

Eine Exekutiv-Regierung mit unserer derzeitigen Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel führt mit allen ihren Folge-Organen und -Behörden diese Gesetze aus. Sie ist, ebenso wie die Landesregierungen der 16 Bundesländer, an Recht und Gesetz durch Vereidigung gebunden.

(Fortsetzung s.u.)

Dr. Thomas Georg Schätzler 09.11.202008:07 Uhr

...Träum weiter, Bundeskabinett (Fortsetzung)...

Die Judikative überprüft und überwacht die Ausführung und Einhaltung der Gesetze mit Straf-, Zivil-, Sozial- und Verwaltungsrecht. Gelegentlich nehmen es Amts- und Zivilpersonen bzw. wesentlich häufiger Ganoven und solche, die es werden wollen, aber auch Fanatisierte, Staatsverdrossene, Fundamentalisten oder gar Terroristen mit der Einhaltung von Recht und Gesetz nicht so genau. Das reicht dann von: "Ich kann doch nicht immer mit dem Grundgesetz unterm Arm rumlaufen" bis zu "Gottesstaats"-Kriegern und Terroristen. Letztere wollen sogar die Grundlagen unseres säkularen Rechtsstaats aus verblendetem Fanatismus in Schutt und Asche legen. Nicht nur deshalb hat die Judikative erschöpfend viel zu tun.

Wer in dieser Situation in Politik und Gesellschaft versucht, SARS-CoV-2-Infektionen und COVID-19-Erkrankungen als "übergesetzlichen" Pandemie-Notstand zu reklamieren bzw. zu instrumentalisieren, um auf Dauer per Notverordnung bis zum 31.03
2021 in Sachen CORONA als Minister/Bundeskanzler alternativlos durchzuregieren, handelt nicht nur m.E. verfassungs- und rechtswidrig.

Es wird allerhöchste Zeit, dass die Legislative sich in Deutschland endlich ihrer Rechte und Pflichten erinnert, Bundes- und Länderregierungen ermahnt, kontrolliert und bei offenkundig unverhältnismäßigen Projekten in die Schranken weist. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat täten gut daran, Kabinettsbeschlüsse nicht nur kritiklos abzunicken und durchzuwinken, sondern konstruktiv-kritisch zu diskutieren.

Eigentlich müssten alle Bundestags-Abgeordneten*innen, wenn Ihnen nicht nur das "Gendern" so wichtig ist, wegen bisherigem Nichtstun Anteile ihrer Diäten in einen CORONA-Hilfsfonds einzahlen?

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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