Corona-Krise
Bundesrat billigt Erleichterungen für Studierende
Flexibilität bei der Promotion, Anreize beim BAföG: Die Länderkammer billigt ein aus dem Bundestag kommendes Corona-Paket für die Wissenschaft. Potenzielle Nutznießer sind auch Medizinstudierende.
Veröffentlicht:Berlin. Auch junge Wissenschaftler an Hochschulen sollen in der Corona-Krise in den Genuss von Erleichterungen kommen. Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages gegeben.
Längere Fristen
Danach können die vertraglichen Höchstbefristungsgrenzen für Wissenschaftler in einer Qualifizierungsphase um die Zeit verlängert werden, in der es pandemiebedingte Einschränkungen des Wissenschaftsbetriebs gibt.
Entsprechende Beschäftigungsverhältnisse können bis zu sechs Monate verlängert werden. Voraussetzung ist, dass sie zwischen 1. März und 30. September 2020 bestehen. Den Wissenschaftlern soll so ermöglicht werden, Promotion und berufliche Weiterentwicklung trotz Corona-bedingter Einschränkungen weiterzuverfolgen.
Anreize für BAföG-Empfänger
Das Gesetz sieht auch Verbesserungen für BAföG-Empfänger vor: Diese richten sich speziell an Studierende, die sich in der Bekämpfung der Corona-Krise engagieren: Arbeiten sie in einer Branche oder einem Beruf, der zur Eindämmung der Pandemie beiträgt, können sie ihren BAföG-Satz ohne Abzüge aus den Einnahmen für diese Tätigkeit aufstocken.
Das gilt für Medizinstudierende in Krankenhäusern oder bei der Ermittlung von Kontaktpersonen von Corona-Infizierten genauso wie für Auszubildende in Pflegeheimen oder angehende Ingenieure beim Bau provisorischer Kliniken.
Die Regelungen sollen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten. (hom)
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