Corona-Krise

Bundesländer winken Pandemie-Gesetz durch

Mehr Tests, mehr Geld und eine Prämie: Nach dem Bundestag stimmt auch der Bundesrat dem zweiten Pandemie-Gesetz zu. Die Länder fassen aber noch weitere Beschlüsse.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Bundesrat gibt grünes Licht für das zweite Gesetz zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie.

Bundesrat gibt grünes Licht für das zweite Gesetz zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlin. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat grünes Licht für das zweite Gesetz zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie gegeben. Die Länderkammer stimmte am Freitag mit großer Mehrheit dafür.

Der Bundestag hatte den von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingebrachten Gesetzentwurf bereits am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.

50 Millionen Euro für den ÖGD

Das Gesetz sieht unter anderem mehr Tests auf SARS-CoV-2 und eine Finanzspritze für die bundesweit rund 375 Gesundheitsämter in Höhe von rund 50 Millionen Euro vor. Beschäftigte und Auszubildende in der Langzeitpflege sollen zudem eine einmalige Bonuszahlung erhalten – 1000 Euro für direkt am Pflegebedürftigen tätige Mitarbeiter und steuerfrei.

Aufkommen soll dafür die soziale Pflegeversicherung – die Kosten werden auf rund eine Milliarde Euro geschätzt. Länder und Arbeitgeber können den Bonus auf bis zu 1500 Euro aufstocken.

Weiterer Schutzschirm gefordert

Mehrheitlich stimmte die Länderkammer auch einem vom Freistaat Thüringen eingebrachten Antrag zum Pandemie-Gesetz zu. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, auch für Einrichtungen zur Betreuung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen sowie ambulante Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen „zeitnah“ einen Corona-Schutzschirm aufzuspannen.

Für Ärzte und Krankenhäuser sowie Heilmittelerbringer hat die Bundesregierung per Verordnungen solche Rettungsschirme bereits auf den Weg gebracht.

Die Länderkammer stimmte darüber hinaus einem höheren Kurzarbeitergeld und einer Verlängerung des Arbeitslosengeldes um drei Monate zu. Letzteres gilt für all diejenigen, deren Anspruch zwischen 1. Mai und 31. Dezember enden würde. Beides soll Corona bedingte Folgen abmildern.

„Entschieden“ gehandelt

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte, durch „schnelles und entschiedenes Handeln“ sei es in den vergangenen Wochen gelungen, die Coronavirus-Pandemie zu stoppen und einen „Flächenbrand auszutreten“. Der Föderalismus habe in der Krise funktioniert.

Die Pandemie sei aber „nicht morgen und übermorgen“ zu Ende, sondern dauere mindestens noch ein Jahr an, betonte Kretschmer. Abstands- und Hygienegebote seien weiter einzuhalten. Das Gros der Menschen gehe, so sein Eindruck, diszipliniert an die Sache, sagte Kretschmer.

Mehr Smart-Home-Anwendungen

Mehrheitlich angenommen wurde von der Kammer ein Entschließungsantrag mehrerer Bundesländer zur Förderung digitaler altersgerechter Assistenzsysteme (AAL) im Alltag von Senioren. Derzeit würden AAL im Leistungskatalog der Pflegeversicherung „nur ungenügend“ abgebildet.

Die Bundesregierung müsse daher klare gesetzliche Vorgaben für alle Pflegekassen schaffen, damit diese AAL genehmigen und regelhaft finanzieren könnten, so die Forderung.

Schutz von Patientendaten wasserdicht machen!

Mit Blick auf den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Patienten-Datenschutz-Gesetz (PDSG) sehen die Länder derweil noch einigen Regelungsbedarf. Um einen effektiven Schutz der in der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2021 abgelegten Daten sicherzustellen, müsse die Gesellschaft für Telematik stärker als geplant in die Verantwortung genommen werden.

Im Gesetzentwurf werde diese Verantwortung zu sehr auf den jeweiligen Anbieter der ePA abgewälzt, monieren die Länder. Für die Versicherten sei auch nicht erkennbar, wer im Falle eines Datenlecks oder einer unbefugten Löschung von Daten verantwortlich sei.

Weiter Verordnung in Papierform ermöglichen

Kritisch gegenüber steht die Länderkammer auch dem Plan, wonach ärztliche Verordnungen ab 2022 nur noch per eRezept erfolgen sollen. Versicherte müssten weiter die Wahl haben zwischen einem eRezept und einer Verordnung in Papierform.

Andernfalls werde ein faktischer Zwang zur Nutzung eines Smartphones geschaffen, was aus Datenschutzgründen unzumutbar sei. Hier müsse Gesundheitsminister Spahn noch einmal nachbessern. Der Bundestag will das Datenschutz-Gesetz am 28. Mai erstmals beraten.

Korrekturbedarf bei Intensivpflege-Reform

Auch bei der geplanten Intensivpflege-Reform melden die Länder noch Korrekturbedarf an. So sei sicherzustellen, dass die außerklinische Intensivpflege nach einer Krankenhausbehandlung in Einrichtungen der Kurzzeitpflege genauso vergütet werde wie in stationären Einrichtungen.

Bei der Anschlussversorgung hätten Betroffene schließlich wenig Einfluss darauf, wie die Pflege in der Überbrückungsphase sichergestellt werden könne. Da Kurzzeitpflege eine Option sei, müsse diese auch adäquat vergütet werden.

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