Versorgungssicherung

Bundesrat fordert finanzielle Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung

Der Bundesrat unterstützt die Forderung der Psychotherapeuten nach einer Förderung der Weiterbildung. Am Freitag gab er der Bundesregierung auf, für eine entsprechende finanzielle Absicherung zu sorgen.

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Berlin. Für die Psychotherapeuten ein wichtiges Votum: Die Länderkammer hat am Freitag in einer Entschließung die Bundesregierung dazu aufgefordert, „die für die Niederlassung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut erforderliche Weiterbildung auch zukünftig finanziell abzusichern“.

Hintergrund ist, dass seit 2019 das neue Psychotherapeutengesetz und die entsprechende Approbationsordnung gelten. Es gebe aber noch keine Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung nach neuem Recht. Denn die Struktur der Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Praxen, Krankenhäusern sowie Ambulanzen richte sich derzeit noch an der bis 2019 vorgesehenen Ausbildung nach altem Recht aus, stellt der Bundesrat fest „Entsprechend erfolgt eine Refinanzierung für die bisherige Ausbildungsstruktur“, heißt es weiter. Die Länderkammer sieht hier Handlungsbedarf. Die Finanzierung auch der Weiterbildung nach neuem Recht sei „Voraussetzung für genügend Weiterbildungsplätze und das Gelingen der Umstellung auf die neue Weiterbildung“.

2.700 Euro Kosten pro Monat und Weiterbildungsstelle

Die Mittel sind nach Meinung des Bundesrates vorhanden, nämlich jene, die heute für die alte Weiterbildung eingesetzt würden. Diese sollten „sukzessive für die Finanzierung der neuen Weiterbildung verwendet werden können“, so der Rat.

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) begrüßte den Beschluss des Bundesrates, forderte das Bundesgesundheitsministerium aber gleichzeitig auf, diesen spätestens mit dem ersten Versorgungsgesetz umzusetzen. „Die DPtV hat berechnet, dass die Einnahmen durch die Arbeit einer Psychotherapeutin, eines Psychotherapeuten in Weiterbildung nicht die Kosten der Weiterbildung decken“, so die stellvertretende DPtV-Bundesvorsitzende Barbara Lubisch. Praxisinhaber bräuchten etwa 2.700 Euro monatlich, um einen Psychotherapeuten in Weiterbildung (PtW) finanzieren zu können. Es zeichne sich ab, dass potenzielle Weiterbildungsstätten mit der Umsetzung der Weiterbildung zögertenn, „weil die finanzielle Situation unzureichend geregelt ist“, so Lubisch weiter. (reh)

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