Kritik an Spahn
Bundesrat ist gegen Turbo-Zeitplan beim Versorgungsverbesserungsgesetz
Die Länder sehen sich um ihre Mitwirkungsrechte beim Versorgungsverbesserungsgesetz gebracht.
Veröffentlicht:Berlin. Die große Koalition springt bei der Unterstützung der Kinder-und Jugendmedizin in Krankenhäusern zu kurz. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats moniert in seinen Beschlussempfehlungen zum Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG), die Herangehensweise über zusätzliche Sicherstellungszuschläge für Abteilungen der Kinder- und Jugendmedizin gehe schon „im Grundsatz fehl“.
Denn dieses Instrument komme nur in Regionen mit geringem Versorgungsbedarf in Betracht. Doch entsprechende Abteilungen gebe es vor allem in größeren Krankenhäusern – viele große Häuser würden daher von den Zuschlägen gar nicht profitieren.
Für pädiatrische Abteilungen müsse es stattdessen die Option geben, nach „individuellem Bedarf“ mit den Kostenträgern abzurechnen, ohne dass – bei wirtschaftlichem Betrieb – ein Defizit unter dem Strich steht.
Zusätzliche Pflegehilfsstellen werden für gut befunden
Grundsätzlich begrüßen die Länder, dass die Koalition mit dem GPVG 20.000 zusätzliche Pflegehilfsstellen aus Mitteln der sozialen Pflegeversicherung finanzieren will. Abgelehnt wird aber, dass nur solche Pflegehilfskräfte in die Förderung einbezogen werden sollen, die über eine Ausbildung analog der Kriterien verfügen, die von den Ländern im Jahr 2013 als Mindestanforderungen definiert wurden. Diese „nicht begründbare Einengung“ schließe viele Pflegehilfskräfte mit staatlich anerkannter Assistenzausbildung von der Förderung aus, monieren die Länder.
Grantig reagieren die Ländervertreter darauf, dass einige besonders strittige Passagen des Gesetzes, so etwa die zur Kappung der Finanzreserven der Kassen, bereits mit der zweiten Lesung im Bundestag – am 26. oder 27. November – in Kraft treten sollen. Dies verletzte die Mitwirkungsrechte des Bundesrats und könne „das Vertrauen in ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren erschüttern“.
Der Ausschuss dringt darauf, dass alle Teile des GPVG erst zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Der Bundestag hat am Donnerstagnachmittag den Gesetzentwurf erstmals im Plenum beraten. Eine Anhörung ist für den 16. November geplant. (fst)