Bundestag stimmt für PID in Ausnahmefällen

BERLIN (af). Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist künftig in Deutschland mit Einschränkungen zugelassen. Dies hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen.

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Abstimmung im Bundestag zur Präimplantationsdiagnostik. Die Befürworter haben sich durchgesetzt.

Abstimmung im Bundestag zur Präimplantationsdiagnostik. Die Befürworter haben sich durchgesetzt.

© dpa

Mit 326 zu 260 Stimmen bei acht Enthaltungen setzte sich der Gruppenentwurf von Peter Hintze (CDU), Ulrike Flach (FDP), Carola Reimann (SPD), Petra Sitte (Die Linke) und Jerzy Montag (Grüne) durch.

Er sieht vor, dass die PID in Ausnahmefällen möglich sein soll. Bedingungen sind die Veranlagung der Eltern für eine schwerwiegende Erbkrankheit. Um Missbrauch vorzubeugen, müssen sich interessierte Paare beraten lassen.

Eine Ethikkommission muss jedem Einzelfall zustimmen. Außerdem muss ein schriftliches Einverständnis der Frau zu den Verfahren vorliegen. Nur wenige Zentren mit Lizenzen sollen dem Gesetzentwurf zufolge diese Eingriffe vornehmen dürfen.

Argumente dafür überzeugen offenbar

Vor Beginn der Aussprache zählte der erfolgreiche Entwurf 220 bekannte Unterstützer. Im Verlauf der ernsthaft und in gegenseitigem Respekt geführten Debatte gelang es den PID-Befürwortern, mehr als die Hälfte der noch unentschlossenen Abgeordneten auf ihre Seite zu ziehen.

Offensichtlich überzeugten die Argumente, dass ein Verbot der PID im Widerspruch zur Pränataldiagnostik und zur Abtreibungspraxis in Deutschland stehen sowie das Leid betroffener Paare, das eine "Ethik des Helfens" erfordere.

Offenbar viel Zustimmung in der Bevölkerung

In der Bevölkerung gibt es offenbar viel Zustimmung zur PID. Eine bundesweite Umfrage der Düsseldorfer Universität unter 1046 Menschen in diesem Juli hat ergeben, dass 54 Prozent die PID befürworten, 18 Prozent sogar eine freizügigere Regelung als jetzt beschlossen.

Die Bundesärztekammer wolle nicht, dass die PID ein Routineverfahren der In vitro Fertilisation werde, äußerte sich BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery. "Wir Ärzte werden für eine gute psycho-soziale Betreuung und Beratung betroffener Paare sorgen."

Lesen Sie dazu auch: Montgomery verspricht verantwortungsvolle Praxis PID-Debatte: Schlagabtausch und Tränen

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Kommentare
Prof. Dr. Volker von Loewenich 07.07.201119:49 Uhr

PID legalisiert. Worauf kommt es jetzt an?

Vor der Durchführung einer PID wird eine Beratung vorgeschrieben sein. Es ist die Rede von einer hierfür einzurichtenden Ethik-Kommission.
Hier kommt es darauf an, daß Urteilsbildung und Beratung der möglichen Eltern von größtmöglichem Sachverstand getragen sind.
Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin hat in einem Positionspapier von 2002, das gerade aktualisiert wurde (s. unter www.dakj.de) verlangt, daß in jedem Einzelfall pädiatrischer Sachverstand beigezogen wird, so wie das für die PND (PräNatalDiagnostik) seit 01.01.2010 bereits gilt (§ 2 a SchwKG, in das Gesetzt eingefügt auf Vorschlag der DAKJ). Auch die BÄK hat dies kürzlich so gefordert. Kinder- und Jugendärzte können aus eigener Tätigkeit und eigener Erfahrung am ehesten beurteilen, ob die Belastung einer Gesundheitsstörung für Kind und Mutter zu meistern ist (im Einzelfall!), oder ob die Betroffenen unter dieser Last zusammen zu brechen drohen. Ferner sind Pädiater darüber orientiert, ob bislang als therapeutisch perspektivlos geltende Gesundheitsstörungen inzwischen einer aussichtsreichen Behandlung zugänglich geworden sein mögen, so dass eine PID dann nicht mehr in Frage käme.

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