Haushaltsausschuss
Cannabis-Gesetz gefordert: Lauterbach bekommt Etat-Gelder gesperrt
Ampel-Politiker verlangen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, dass er zügig ein Cannabis-Kontrollgesetz vorlegt – und blockieren solange Haushaltsmittel im Etat des Gesundheitsministeriums.
Veröffentlicht:Berlin. Der Haushaltsausschuss hat am Mittwoch Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit einem Sperrvermerk versehen. Dies betrifft Haushaltsmittel in Höhe von einer Million Euro. Damit wollen Ampel-Politiker von Grünen und FDP Ressort-Chef Professor Karl Lauterbach an die Kandare nehmen.
Die Grünen-Haushalts- und Gesundheitspolitikerin Paula Piechotta twitterte, das Gesundheitsministerium habe angesichts dieses Sperrvermerks „einen sehr guten Grund, ein Cannabiskontrollgesetz noch in diesem Jahr vorzulegen“.
Ampel at its best: Wir haben heute als Ampel-Gesundheits-Haushälter_innen Sorge getragen, dass das Gesundheitsministerium einen sehr guten Grund hat, ein #Cannabiskontrollgesetz noch in diesem Jahr vorzulegen. #cannabis #ampel https://t.co/SffKb8L2IU
— Paula Piechotta (@PaulaPiechotta) May 11, 2022
Erst wenn dieser Entwurf vom BMG vorgelegt sei, werde der Sperrvermerk aufgehoben, kündigte der FDP-Haushaltspolitiker Karsten Klein an. „Uns ist es wichtig, dass die Vereinbarung zur kontrollierten Abgabe von Cannabis aus dem Koalitionsvertrag zügig umgesetzt wird“, schrieb der Abgeordnete zur Begründung. Im laufenden Haushalt würden eine Million Euro für Prävention bereitgestellt, um über Wirkung und Risiken von Cannabis aufzuklären, teilte Klein mit.
Cannabiskontroll-Gesetz noch im zweiten Halbjahr
„Wir müssen als Ampel jetzt auch die Gesundheitsprojekte im Koalitionsvertrag neben der Corona-Bekämpfung angehen und zügig umsetzen. Ich freue mich, dass wir im Haushaltsausschuss nun dafür sorgen konnten, dass das Cannabis-Kontrollgesetz noch im zweiten Halbjahr 2022 vorgelegt wird“, erläuterte Piechotta den ungewöhnlichen Schritt.
Die Koalitionsfraktionen stockten in den Haushaltsberatungen den Haushaltstitel für „Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs“ um vier Millionen Euro auf 13,2 Millionen Euro auf. Dazu gehörten auch zusätzliche Mittel zum Thema Methamphetamine („Crystal Meth“).
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Weitere Festlegungen des Haushaltsausschusses:
Globale Gesundheit: Der Haushaltstitel „Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit“ wird von 86,6 auf 100 Millionen Euro aufgestockt. Damit solle die Rolle Deutschlands in der globalen Gesundheit gestärkt werden, heißt es im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen.
Pflegerat: Der Deutsche Pflegerat erhält nach dem Willen der Ampel-Haushälter 900.000 Euro. Damit solle auch seine Schlagkraft bei der Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren gestärkt werden. Damit sollten professionell Pflegende als Ansprechpartner auf „Augenhöhe“ gestärkt werden, erklärte Piechotta.
Bürgertests: Mit einer Maßgabe fordern die Haushälter von der Bundesregierung, die am 30. Juni endende komplette Kostenübernahme des Bundes für kostenlose Bürgertests nicht zu verlängern. Teststationen seien immer wieder durch Abrechnungsfehler und intransparente Kostenstrukturen aufgefallen. Der Bund soll daher mit den Ländern über eine künftige angemessene Kostenverteilung verhandeln, heißt es zur Begründung.
Digitalisierung: Auf die Finger schauen wollen die Haushälter dem Gesundheitsminister beim Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS). Bis 2023 sollen eigentlich alle Ärzte an DEMIS angebunden sein. Für Anfang Oktober dieses Jahres hat der Ausschuss daher beim BMG einen Bericht zum Stand der Umsetzung angefordert.
Die Oppositionsfraktionen erhielten für die von ihnen vorgelegten Anträge keine Mehrheit im Ausschuss. So hatte die Unionsfraktion etwa gefordert, in dem Haushaltstitel „Nationale Reserve Gesundheitsschutz“ 50 Millionen Euro einzustellen. Dies sollte sicherstellen, dass dort dauerhaft Schutzausrüstung zur Verfügung steht. Argumentiert wurde damit, ohne Neubeschaffung würde sukzessive das Verfallsdatum der eingelagerten Schutzausrüstung überschritten werden.