SARS-CoV-2
Corona-Impfpflicht: Kassen erteilen Ruf nach Kontrolle klare Absage
Wie ließe sich eine allgemeine COVID-19-Impfpflicht ohne monströses Register kontrollieren? Bundestagsabgeordnete bringen dafür ein Online-Portal der Kassen ins Spiel. Deren Antwort fällt eindeutig aus.
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Allgemeine Corona-Impfpflicht: Pieks und viele Fragen.
© Klaus-Dieter Esser / agrarmotive
Berlin. Krankenkassen haben ihre aktive Rolle in der laufenden Corona-Impfkampagne bekräftigt. Sie sehen diese aber auf Information und Beratung der 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland beschränkt. „Die Durchsetzung und Kontrolle einer eventuellen gesetzlichen Impfpflicht wären dagegen Aufgabe des Staates“, betonte der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, am Donnerstag auf Anfrage der Ärzte Zeitung.
Lanz reagierte damit auf Überlegungen innerhalb der Ampel-Koalition, eine Abfrage des Impfstatus über die Krankenkassen laufen zu lassen.
„Wollen informieren und beraten“
Auf Ablehnung stieß der Vorschlag auch beim Verband der Ersatzkassen und beim AOK-Bundesverband. Wenn die Kassen ihre Versicherten über ein mögliches neues Corona-Impfgesetz, dessen Abläufe und Beratungsangebote aktiv informieren sollten, entspreche das dem ihnen zugewiesenen Aufklärungsauftrag, sagte ein AOK-Sprecher auf Anfrage. Die angedachte Abfrage, Speicherung und womöglich Weiterleitung des persönlichen Impfstatus durch die Kassen gehe aber zu weit. Das sei Teil der Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht und liege daher in staatlicher Verantwortung.
Der Sprecher wies zugleich daraufhin, dass der zuletzt von der AOK und anderen Kassen gemachte Vorschlag einer Verknüpfung der Corona-Impfdaten mit den Routinedaten der Kassen auf eine verbesserte Impfsurveillance ziele. Der Vorschlag sei daher „unabhängig“ von einer möglichen Impfpflicht-Einführung und -Durchsetzung zu diskutieren.
Die Debatte über die mögliche Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht wird aktuell mit Hochdruck geführt. Der Bundestag hatte dazu kürzlich eine Orientierungsdebatte geführt. Aktuell zeichnen sich drei Gesetzesanträge ab – darunter einer gegen eine Impfpflicht und einer für einen Mittelweg aus verpflichtender Beratung und obligatorischem Impfnachweis ab einem Alter von 50.
Ein von mehreren Ampel-Politikern initiierter Vorstoß für eine Impfpflicht ab 18 Jahren sieht unter anderem vor, den Krankenkassen eine Art Impfportal zur Verfügung zu stellen.
Auf diesem sollen die Kassen die Impfnachweise ihrer Versicherten datensparsam und datengeschützt sammeln können. Wer den Nachweis nicht erbringt, soll dem Vorschlag zufolge mit einem Bußgeld bestraft werden. Allerdings soll das Bußgeld mit einer Impfung oder einem nachholenden Nacweis abgewendet werden können.
Impfregister wäre unrealistisch
In einem Gastbeitrag für die Ärzte Zeitung schreibt eine der Initiatoren des Antrags, die SPD-Gesundheitspolitikerin Heike Baehrens, es sei unrealistisch, „jetzt in der Kürze der Zeit“ ein eigenständiges Impfregister datenschutzsicher und umfassend umzusetzen. „Deshalb prüfen wir momentan andere Optionen, zum Beispiel eine Abfrage des Impfstatus über die Krankenkassen.“
Das, so Baehrens weiter, solle nicht nur der „Kontrollierbarkeit der Impfpflicht“ dienen, sondern vor allem auch eine gezielte Ansprache derjenigen ermöglichen, die ungeimpft seien.