COVID-Prävention
Corona-Isolationspflicht fällt in Bayern und Baden-Württemberg weg
In den beiden südlichen Bundesländern müssen Corona-Infizierte ab diesem Mittwoch nicht mehr zwingend zu Hause bleiben. Thüringens Kammerpräsidentin ist gegen das Vorpreschen einzelner Bundesländer.
Veröffentlicht: | aktualisiert:München/Stuttgart. Corona-Infizierte in Bayern und Baden-Württemberg müssen sich von diesem Mittwoch an nicht länger in Isolation begeben. „An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Für sie gälten fortan unter anderem eine Maskenpflicht sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote etwa in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.
Im benachbarten Baden-Württemberg gilt für Infizierte künftig ebenfalls eine fünftägige Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung, wie das Gesundheitsministerium in Stuttgart mitteilte. „Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen“, sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne).
Die beiden Länder sowie Hessen und Schleswig-Holstein hatten vergangene Woche „zeitnah“ neue Regelungen angekündigt. Hessen ließ den genauen Zeitpunkt für diesen Schritt noch offen. In Schleswig-Holstein entfällt die Isolationspflicht am Donnerstag.
Kommentar zur COVID-Prävention
Reine Eigenverantwortung bei Corona-Infektion klappt nicht
Kritik der Stiftung Patientenschutz
Über die Aufhebung der Isolationspflicht sowie die neuen Schutzmaßnahmen sei in Rücksprache mit Experten entschieden worden, sagte Holetschek. „Klar ist: Wir lassen der Pandemie keinen freien Lauf.“ Die neuen Regelungen seien eine Balance zwischen Eigenverantwortung und dem Schutz vulnerabler Personengruppen.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Regelungen als „widersprüchlich“ und „chaotisch“. Von einem Infektionsschutz für vulnerable Gruppen könne nicht die Rede sein.
Die Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen, Dr. Ellen Lundershausen, hält das Vorpreschen einzelner Bundesländer beim Wegfall der Isolationspflicht für Corona-Infizierte für kontraproduktiv. „Wir brauchen eine bundeseinheitliche Lösung“, sagte Lundershausen, die auch Vizepräsidentin der Bundesärztekammer ist, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. „Für den Bürger ist es doch unverständlich, wenn das in einem direkten Nachbarbundesland anders geregelt ist als in Thüringen.“
„Brauchen eine bundeseinheitliche Lösung“
Für die Ärztepräsidentin gilt: „Wenn jemand an Corona erkrankt, gehört er zum Arzt und gehört er nach Hause, das ist bei Influenza ja auch nicht anders.“ Symptomlos Infizierte müssten sich mit dem Tragen von Masken schützen. Bei steigenden Infektionszahlen und möglichen neuen Virusvarianten müsse die Situation neu überdacht werden. „Wir müssen allmählich lernen, mit dem Virus umzugehen“, sagte Lundershausen.
Das Thüringer Gesundheitsministerium hatte am Montag beschlossen, mit einer Entscheidung über die Isolationspflicht zunächst das nächste Treffen der Länder-Gesundheitsressortchefs am 5. Dezember abzuwarten. Zumindest bis dahin soll es in Thüringen bei der Absonderungspflicht bleiben. Auch Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) ist für ein einheitliches Vorgehen der Länder. (dpa)