Bundeskabinett
Corona-Pandemie: Milliarden-Hilfspaket für Krankenhäuser beschlossen
Das Bundeskabinett hat Leistungen für Einnahmeausfälle von Arztpraxen und Krankenhäusern beschlossen. Schutzausrüstungen sind unterwegs an KVen und Länder.
Veröffentlicht:Berlin. Das Bundeskabinett hat am Montag mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz Milliarden Euro schwere Hilfen für Krankenhäuser auf den Weg gebracht. Auch die Vertragsärzte sollen Ausgleichszahlungen erhalten. Das hat Gesundheitsminister Jens Spahn am Montag in Berlin angekündigt.
Durch Änderungen am Infektionsschutzgesetz sollen zudem Kompetenzen im Krisenreaktionsfall gebündelt werden können. So sollen Zeitverzögerungen durch uneinheitliches Handeln der Länder künftig verhindert werden.
„In einer Lage wie dieser können wir künftig für Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker und alle anderen, die weit über das normale Maß hinaus anpacken, Bürokratie wegnehmen, Regeln anpassen, Vergütungen erhöhen“, sagte Spahn. Einen ersten am Samstag bekannt gewordenen Entwurf des Hilfspakets hatte Spahn nach massiver Kritik der Krankenhäuser über Nacht geändert.
Liquidität der Kliniken muss gesichert bleiben
In einer ersten Reaktion bezeichnete der AOK-Bundesverband das Rettungspaket als „unerlässlich“. Es sorge dafür, dass die Krankenhäuser zeitnah mehr Geld bekämen und somit liquide blieben“, sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Martin Litsch am Montag. Die beschlossenen Maßnahmen könnten aber nur der erste Teil eines „umfassenden Rettungsschirms für das deutsche Gesundheitswesen“ sein, sagte Litsch.
Die Krankenhäuser könnten mit rund zehn Milliarden Euro zusätzlich rechnen , erklärte Spahn. Die Summe beinhalte die Kompensation für Einnahmeausfälle aufgrund des Verschiebens elektiver Leistungen in Höhe von 560 Euro für jedes Bett, das zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht belegt sei.
Vergangene Woche hatte das Angebot noch zwischen 410 und 540 Euro je Bett gelegen. Das bedeute Mehrausgaben für den Bundeshaushalt von 2,8 Milliarden Euro, in 2020.
50.000 Euro für jedes zusätzliche Intensivbett
Zudem erhielten die Krankenhäuser für jedes zusätzlich geschaffene Intensivbett einen Bonus von 50.000 Euro, statt wie noch am Samstag vorgesehen 30.000. Darüber hinaus sollen die Länder weitere Investitionskosten übernehmen. Die Krankenhausseite geht von Kosten in Höhe von 85.000 Euro je Bett aus. Für jeden Patienten erhalten die Krankenhäuser vom 1. April bis 30. Juni einen Zuschlag von 50 Euro, vor allem, um die Kosten für die Schutzausrüstung der Ärzte und Pflegekräfte zu decken. „Das ist keine kleine Summe,“ sagte Spahn.Zudem erhalten die Krankenhäuser einen Pflegeentgeltwert von 185 Euro am Tag, knapp 40 Euro mehr als bisher vorgesehen. Insgesamt stehen damit nach Regierungsangaben Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenkassen in Höhe von 5,9 Milliarden Euro bereits fest.
Während die Deutsche Krankenhausgesellschaft verhalten optimistisch auf die Änderungen reagierte, sehen Krankenhausverbände weiterhin Unsicherheit bis hin zu existentiellen Risiken. Die Liquidität sei nicht für alle Häuser gesichert, hieß es in einer Reaktion des Katholischen Krankenhausverbandes.
Für die Reha-Kliniken gebe es noch überhaupt keine Kompensation. Statt die bürokratischen Anforderungen des Fallpauschalensystems in der Krisensituation weiter zu führen , wäre es besser gewesen, den Krankenhäusern durch eine pauschale Vergütung den Rücken frei zu halten.
„Hilfen mit Fallpauschalensystem vereinbar“
Der Gesundheitsminister betonte, dass die Hilfen mit dem aktuellen Finanzierungssystem kompatibel seien. Es sei besser, damit auf das Vorhandene aufzusetzen, als etwas völlig Neues zu installieren. „Das grundsätzliche Versprechen, dass die Krankenhäuser keinen wirtschaftlichen Schaden erleiden müssen, das gilt weiter“, sagte Spahn
Aus der Opposition erntet er dafür harsche Kritik. Es sei unverantwortlich, in der Krise weiter an den Fallpauschalen festzuhalten, sagte der krankenhauspolitische Sprecher der Fraktion der Linken Harald Weinberg am Montag. Die Fallpauschalen seien verantwortlich für die jetzige Misere in den Kliniken. Spahn lasse die wirtschaftlichen Fehlanreize bestehen. Jedes Krankenhaus müsse nun selbst betriebswirtschaftlich abwägen, ob sich Engagement gegen Corona lohne. „Das ist wahnwitzig“, sagte Weinberg
Infektionsschutzgesetz
Jens Spahn als Mann der Exekutive
Gesundheitsminister Jens Spahn kündigte zudem an, Mindereinnahmen der Vertragsärzte auszugleichen. „Praxen haben Umsatzeinbrüche, weil viele Patienten geplante Arztbesuche verschieben“, sagte Spahn. Der Ausgleich erfolge zunächst durch Umverteilung innerhalb der geplanten Budgets, bei gleichzeitiger Sicherung der Budgets. Geld werde es zudem für die Fieberambulanzen der Kassenärztlichen Vereinigungen geben.
Spahn berichtete, dass am Montag Lieferungen an Schutzausrüstung an alle KVen und die Länder gegangen seien. Die Wiederaufnahme der Produktion in China schlage sich bereits auf die Preise nieder, sagte der Minister.
Das COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, wohl aber das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Änderung des Infektionsschutzgesetzes). Beide Gesetzentwürfe sollen noch in der laufenden Woche abschließend vom Deutschen Bundestag als auch vom Bundesratberaten und beschlossen werden.