Einreiseverordnung
Corona-Regeln: Regierung zieht für Reisende die Zügel an
Die Regierung verschärft die Einreiseregeln nach Deutschland. Ein Grund sind die Mutationen von SARS-CoV-2.
Veröffentlicht:Berlin. Mobilität gilt als Pandemieverstärker. Die Bundesregierung verschärft nun die Einreisebestimmungen. Wer sich in Großbritannien, Südafrika und weiteren Gebieten, in denen die Mutationen von SARS-CoV-2 zirkulieren aufgehalten hat, muss künftig bereits „vor“ der Einreise nachweisen können, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Belegen kann er das zum Beispiel gegenüber der Fluglinie.
Ein solcher Nachweis kann darüber hinaus auch an den Grenzen verlangt werden. Bislang galt für diese Länder die Regel, dass der negative Bescheid „bei“ der Einreise vorliegen musste.
Das geht aus der neuen „Coronavirus-Einreiseverordnung“ hervor, die das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat. Wer sich in einem Risikogebiet schwächerer Ausprägung aufgehalten hat, muss demnach spätestens 48 Stunden nach der Einreise über ein negatives Testergebnis oder ein ärztliches Attest verfügen und dies dem Gesundheitsamt auf Anforderung vorlegen können.
Verkehrsunternehmen als Kontrolleure
Fluglinien, die Bahn und Busunternehmen müssen zudem die Digitale Einreise-Anmeldung (DEA) von Reisenden kontrollieren, die in den letzten zehn Tagen vor der Rückkehr in einem Risikogebiet waren. Wer sich außerhalb des Schengenraums aufgehalten hat, muss demnach die DEA auch an der Grenze vorlegen.
Welche Länder für deutsche Urlauber als Risikogebiete gelten, ist auf einer Online-Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) zu sehen. Als Gebiete mit besonders hohen Infektionszahlen sollen Länder gelten können, wenn es dort mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen gibt.
Corona-Verordnung gilt ab 14. Januar
„Auslandsreisen passen nicht zur Pandemielage“, kommentierte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Beschluss. Wer nicht darauf verzichten wolle, müsse sich künftig bei der Rückkehr testen lassen. Die Virusmutationen bezeichnete Spahn als Gefahr, deren Ausbreitung in Deutschland soweit wie möglich verhindert werden solle.
Die Quarantänepflichten in den einzelnen Bundesländern gelten auch mit der neuen Verordnung weiter. Ab 1. März müssen laut der Verordnung die Mobilfunkanbieter ihre Kunden über die geltenden Einreise- und Infektionsschutzmaßnahmen informieren. Die Regelungen sollen bereits am 14. Januar in Kraft treten. (af/dpa)