Mutterschutzgesetz
Ärztinnenbund: Corona schafft neue Hürden für schwangere Ärztinnen
Die Pandemie habe zu vielen pauschalen Beschäftigungsverboten geführt, obwohl das nicht nötig gewesen wäre, kritisiert der Ärztinnenbund.
Veröffentlicht:Berlin. Der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) sieht schwangere Frauen im Gesundheitssektor seit Beginn der Pandemie Anfang 2020 benachteiligt – und weist gleichzeitig auf Positivbeispiele hin. Mit Verweis auf ein mögliches Risiko durch Corona für Mutter und Kind seien bisher massenhaft Beschäftigungsverbote ausgesprochen worden.
„Der Wissensstand über Coronainfektionen während der Schwangerschaft bei ohnehin obligat geimpften Schwangeren im Gesundheitswesen rechtfertige dieses Vorgehen schon lange nicht mehr“, sagt DÄB-Vizepräsidentin PD Dr. Puhahn-Schmeiser. Die Praxis pauschaler Beschäftigungsverbote sei absurd und müsse sofort enden, fordert sie. Viele schwangere Ärztinnen und Medizinstudentinnen hätten dadurch in den vergangenen drei Jahren Karrierenachteile erlitten, die dauerhaft nachwirkten, sagt Puhahn-Schmeiser. „Zu Anfang der Pandemie war diese Verfahrensweise nachvollziehbar. Nun aber sind die Arbeitgeber und die beratenden beaufsichtigenden Behörden in der Pflicht, das novellierte Mutterschutzgesetz so umzusetzen, wie es eigentlich gedacht war, nämlich um die diskriminierungsfreie berufliche Teilhabe von schwangeren Frauen voranzubringen“, fordert sie.
Dass verantwortungsvoller Mutterschutz schon die ganze Zeit möglich sei, belegten positive Beispiele, die der DÄB seit vergangenem Jar sammele und veröffentliche. So vergibt der Ärztinnenbund auch ein Online-Siegel, das die entsprechenden Klinikabteilungen und Praxen nutzen können, um sich als attraktive Arbeitgeber für Ärztinnen sichtbar zu machen. Von den Kliniken und Praxen, die diese Vignette bereits nutzten, habe der Ärztinnenbund viele positive Rückmeldungen erhalten. „Sie belegen, dass die Anstrengungen für faire Bedingungen für Ärztinnen Aufmerksamkeit und Anerkennung erfahren“, heißt es beim DÄB. (eb)