KBV-Aufsicht
Das BMG ließ 14 Jahre "lange Leine"
BERLIN. Die KBV ist in den vergangenen knapp 20 Jahren lediglich zwei Mal in ihrer Rechnungs- und Betriebsführung geprüft worden. BMG-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) teilte auf Anfrage des grünen Gesundheitspolitikers Dr. Harald Terpe mit, eine Prüfung habe in den Jahren 1996 und 2010 stattgefunden.
Nach 2005 ging die Zuständigkeit für die Prüfung auf das Bundesversicherungsamt (BVA) über. Doch danach vergingen nochmals fünf Jahre, bis die Prüfer des BVA sich über die Bücher der KBV beugten. Der Bericht lag dann erst im Juni 2012 vor. Somit lag zwischen den beiden Prüfungen ein Zeitraum von 14 Jahren.
Paragraf 274 SGB V schreibt vor, dass das BMG "mindestens alle fünf Jahre" die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung unter anderem des GKV-Spitzenverbands und der KBV prüfen muss. Dabei müsse "der gesamte Geschäftsbetrieb" auf "Gesetzmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit" untersucht werden. Unklar ist, inwiefern die mangelnde Einhaltung der vorgeschriebenen Prüfintervalle durch das BMG die Unregelmäßigkeiten in der KBV begünstigt haben. Die KBV steht seit Monaten wegen interner Personalquerelen und undurchsichtiger Immobilengeschäfte in der Kritik.
Die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hatte der KBV nicht genehmigt, sich für den Umzug von Köln nach Berlin im Jahr 2004 ein eigenes Haus zu bauen. Also ließ die KBV von Immobiliengesellschaften bauen, die sie gemeinsam mit der apoBank gründete. Insgesamt sollen bis zu 50 Millionen Euro auf dem Spiel stehen. Das BMG hatte der KBV bis Ende Januar Zeit gegeben, um ein Gesamtkonzept vorzulegen, wie die Haftungsrisiken in den Griff zu bekommen sind.
Dieses Konzept liegt dem Ministerium seit 3. Februar vor, erklärte Widmann-Mauz auf Anfrage des Abgeordneten Terpe. Am 4. Februar habe es dazu ein Gespräch im BMG gegeben, worauf die KBV einen Tag später "weitere erläuternde Unterlagen vorgelegt" habe, heißt es. (fst)