Qualitätssicherung oder Versorgung in Gefahr?
Debatte um Mindestmengen in der Frühchen-Versorgung reißt nicht ab
In vielen Bundesländern bleibt die Sorge, dass sich durch die ab Januar 2024 geltenden Mindestmengen die Frühchen-Versorgung vielerorts verschlechtern könnte. Anders argumentiert der GKV-Spitzenverband: Man habe kein Verständnis, „dass einige Bundesländer die Verbesserung der Frühchen-Versorgung verhindern wollen“.
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Ab Januar gelten höhere Mindestmengen bei der Versorgung von Frühchen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm. Viele Bundesländer befürchten, dass die Versorgung dann nicht mehr gesichert werden könne, weil einige Level 1-Perinatalzentren die Mindestmenge nicht erfüllen. (Symbolbild)
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Berlin. Der Streit um die neuen Mindestmengen für die Versorgung von Frühgeborenen mit einem Gewicht unter 1.250 Gramm ebbt nicht ab. Die Standpunkte von Bundesländern auf der einen und G-BA sowie weiterer Akteure auf der anderen Seite liegen weiterhin weit auseinander.
Der GKV-Spitzenverband appellierte jetzt erneut an die Bundesländer, die ab dem 1. Januar 2024 geltenden Vorgaben umzusetzen. „Die Anhebung der Mindestmenge auf 25 rettet Leben“, sagte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, laut einer Mitteilung den Funke-Medien. „Wir haben kein Verständnis dafür, dass einige Bundesländer die Verbesserung der Frühchen-Versorgung verhindern wollen“, so Pfeiffer weiter. Die Versorgung in Zentren mit nur wenigen Fällen pro Jahr gefährde nachweislich die Gesundheit und das Leben von Frühgeborenen.
Hintergrund der Debatte ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Erhöhung der Mindestmengen für Perinatalzentren Level 1 bei Säuglingen mit einem Gewicht von weniger als 1.250 Gramm auf 25 Fälle pro Jahr beschlossen hatte. In vielen Bundesländern sorgte diese neue Regelung für Kritik.
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Zusätzlicher Aufwand für andere Zentren
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) argumentierte etwa, nach aktuell vorliegenden Zahlen werde in der Mehrheit der Bundesländer voraussichtlich ein Viertel bis die Hälfte der Perinatalzentren die Mindestmenge nicht erreichen. Wenn einige Zentren die Vorgaben nicht erfüllten, müssten andere Zentren Fälle übernehmen. Doch schon jetzt fehle es dort oftmals an Fachpersonal. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft nannte ähnliche Argumente.
Ein Antrag mehrerer Länder zur Wiederaufnahme der Beratungen im G-BA wurde abgelehnt. Der G-BA-Vorsitzende Professor Josef Hecken erklärte: Der Zusammenhang zwischen der Fallzahl der Geburten Frühgeborener in einem Zentrum und dem Mortalitätsrisiko sei eindeutig belegt.
Einige Länder halten ihre Kritik aber aufrecht und fordern Ausnahmeregelungen – oder denken sogar über weitere Schritte nach.
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„Fatale Folgen“, wenn Mindestmengen nicht umgesetzt werden
Der GKV-Spitzenverband wiederholt nun seine Warnung, dass die Versorgung in Zentren mit nur wenigen Fällen pro Jahr nachweislich die Gesundheit und das Leben von Frühgeborenen gefährde und unterstrich so noch einmal die aus Verbandssicht bestehende Notwendigkeit der höheren Mindestmengen. Dass einige Bundesländer anstrebten, die ab dem Jahreswechsel geltende Erhöhung zu stoppen oder für einzelne kleine Perinatalzentren Ausnahmegenehmigungen zu erreichen, sei daher nicht nachvollziehbar. „Die Folgen wären fatal“, so der Verband.
Auch eine durch Baden-Württemberg angekündigte Klage gegen die Mindestmengenregelung des G-BA zur Frühchen-Versorgung vor dem Bundesverfassungsgericht sei nicht der richtige Weg. (heib)