Der Kampf gegen Keime wird weiter verschärft

Der Bundesrat hat den Änderungen am Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Der Kampf gegen die Keime wird damit verschärft. Auch niedergelassene Ärzte werden einbezogen.

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Ohne den Mundschutz läuft nichts: eine Ärztin bei der Arbeit im Krankenhaus.

Ohne den Mundschutz läuft nichts: eine Ärztin bei der Arbeit im Krankenhaus.

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BERLIN (af). Niedergelassene Haus- und Fachärzte werden künftig in den Kampf gegen die Keime im Krankenhaus eingebunden.

Ihr Part soll die ambulante Diagnose und Behandlung von Patienten sein, die vom Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus (MRSA) besiedelt oder sogar von ihm infiziert sind.

Das ist einer der für niedergelassene Ärzte interessanten Punkte im Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, das am Freitag den Bundesrat passiert hat.

Extrahonorar für die MRSA-Sanierung

Für die "Sanierung" der befallenen Patienten, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, gibt es Geld, zunächst auf zwei Jahre befristet. Wieviel, sollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen im Bewertungsausschuss aushandeln.

Dazu hat ihnen der Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Oktober 2011 gesetzt. Ab dem 1. Januar soll die Regelung dann gelten.

Die gesonderte Berechnungsmöglichkeit im EBM soll belastbare Daten zur ambulanten Therapie von MRSA erbringen. Der Gesetzgeber erwartet, dass beim Übergang von Patienten aus Krankenhäusern in Pflegeheime weniger Keime transportiert werden und so die MRSA-Besiedlung von Heimen abnimmt.

Arbeitsgruppe gegen Antibiotika-Resistenzen

Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist, den Verbrauch von Antibiotika zu senken. Dies soll die neu einzurichtende "Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie" (ART) am Robert Koch-Institut (RKI) steuern.

Die Leiter von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen werden zu einer Prävention nach dem Stand der Wissenschaft verpflichtet.

Der Gemeinsame Bundesausschuss soll Kriterien festlegen, nach denen der Hygienestandard von Krankenhäusern untereinander verglichen werden kann. Die Ergebnisse dieser Messungen bekommen auch die Patienten zu sehen.

Neue Meldefristen bei Nosokomialinfektionen

Außerdem schreibt das Gesetz den Gesundheitsämtern und Landesbehörden künftig Meldefristen vor. So sollen die Gesundheitsämter ein gehäuftes Auftreten nosokomialer Infektionen bis zum dritten Arbeitstag der Folgewoche an die zuständige Landesbehörde melden.

Die wiederum hat dann eine weitere Woche Zeit, den Fall dem Robert Koch-Institut zu übermitteln. Diese Fristen seien jedoch realitätsfern und einer akuten Bedrohung nicht angemessen, hatte der Gesundheitsausschuss der Länderkammer in seine Beschlussempfehlung geschrieben.

Der Bundesrat hat daher die Bundesregierung gebeten, den Nachrichtenfluss bei Infektionsgefahren mit überregionalem Gesetz auch gesetzlich zu beschleunigen.

Mit dem Infektionsschutzgesetz sind auch Regelungen zur Pflege neu gefasst worden. So erhält der Prüfdienst der privaten Pflegeversicherung künftig zehn Prozent der Prüfaufträge der Pflegekassen. Damit entfällt das bisherige Prüfmonopol des Medizinischen Dienstes der Kassen (MDK).

Kritik aus der Opposition

Bislang haben nur sieben der 16 Bundesländer eine Hygieneverordnung. Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Hessens Sozialminister Stefan Grüttner, begrüßte die Gesetzesänderungen und kündigte eine hessische Hygieneverordnung für den Herbst an.

Die neuen Regeln finden nicht nur Zustimmung. SPD-Politikerin Bärbel Bas bemängelte gegenüber der "Ärzte Zeitung", dass keine verpflichtenden Eingangsscreenings vorgesehen seien.

Die seien auch nicht notwendig, sagte CDU-Politiker Jens Spahn. Welche Risikopatienten vor der Klinikaufnahme gescreent werden müssten, bestimme das RKI.

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