ASV
Der finanzielle Nutzen geht stark auseinander
Lohnt sich die Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung? Die Meinungen darüber gehen auseinander.
Veröffentlicht:BERLIN. "Man muss sich schon überlegen, ob sich das noch lohnt. Unser Haus hat errechnet, dass nur noch die Hälfte der Vergütung bei gastrointestinalen Tumoren übrigbleibt", sagte Claudia Gnädinger vom Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) des Uniklinikums Aachen beim Praktikerkongress des Bundesverbands MVZ.
Dagegen führt aus Sicht von Corinna Witt vom Medizinischen Diagnostik- und Versorgungszentrum Landshut kein Weg an einer ASV-Teilnahme vorbei.
"In einer Konstellation wie unserer kann das das Kraut fett machen". Witt verwies darauf, dass jeder Patient ohne Budgetierung zusätzlich bezahlt wird.
Auch technische Leistungen wie PET/CT sind bei der ASV unbudgetiert abrechenbar.
Dr. Peter Velling, Ärztlicher Leiter der Medizinischen Versorgungszentren der Evangelischen Lungenklinik Berlin, vertrat die Auffassung, dass eine Teilnahme an der ASV nach dem neuen Paragraf 116b SGB V für all diejenigen naheliegt, die bereits Patienten nach dem alten Paragraf 116b versorgt haben.
"Wer jetzt 116b macht, für den scheint es mir nur logisch, das weiterzumachen", so Velling. Auch habe es den Anschein, dass sich die lokalen Strukturen inzwischen soweit geordnet hätten, "dass Kliniken und Niedergelassene gemeinsam Patienten versorgen, die sonst gar nicht versorgt würden".
Einig waren sich alle, dass der bürokratische Aufwand für die Teilnahme enorm ist. "Das ist kein Heftchen, das sind Aktenordner, die man da füllen muss", sagte Velling, der dem erweiterten Landesausschuss (eLA) in Berlin angehört.
Der eLA ist das Gremium, das die regionalen Voraussetzungen für den Start der ASV schafft. In Berlin hat er die ASV-Regelungen für die Behandlung von Tuberkulose-Patienten umgesetzt.
Die Anträge zur Teilnahme können seit April gestellt werden. Lehnt der eLA einen Antrag auf Teilnahme an der ASV nicht innerhalb von zwei Monaten ab, gilt das ASV-Team als zugelassen. (ami)