Integration
Deutschland verfehlt Ziele
Die Integration von Menschen mit Behinderung läuft nicht optimal. In einem Expertenbericht wird zudem medizinische Versorgung nicht bewertet.
Veröffentlicht:BERLIN. Deutschland verfehlt aus Sicht von Experten die Ziele der Vereinten Nationen bei der Eingliederung von Behinderten in wesentlichen Punkten.
Die nationale Monitoring-Stelle zur UN-Konvention von Behindertenrechten kritisierte Bund und Länder, weil sie an gesonderten Einrichtungen für Behinderte festhalten - etwa bei Bildung, Wohnen und Arbeit.
"Solche Doppelstrukturen bergen (...) die Gefahr von Ausgrenzung und Benachteiligung", heißt es in einem Bericht.
Der Leiter der Monitoring-Stelle, Dr. Valentin Aichele, sieht dennoch in Deutschland einen "Perspektivwechsel": "Wir werfen der Bundesregierung nicht Untätigkeit vor. Aber die Umsetzung muss mit viel mehr Nachdruck vorangetrieben werden", so Aichele vor Journalisten.
Auch müsse es noch stärker ins Bewusstsein von Regierungsmitarbeitern, dass jeder Gesetzentwurf auch auf die Belange von Menschen mit Behinderung geprüft wird. "Das System ist ja nicht dafür entwickelt, dass Behinderte im aktuellen Leben mit dabei sind", so Aichle.
Im Parallelbericht an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen kritisiert die Monitoring-Stelle die Rechte der Menschen in der psychiatrischen Versorgung sowie in die freiheitseinschränkenden Maßnahmen in der Altenpflege.
Die Empfehlung: Es sollte eine Strategie entwickelt werden, "die sicherstellt, dass die Rechte älterer Menschen auf menschenwürdige Pflege, einschließlich der Freiheit auf Mobilität und persönliche Unversehrtheit, gewährleistet sind."
Den Bereich Gesundheit, der in der UN-Konvention den sehr ausführlichen Paragrafen 25 einnimmt, hat die Monitoring-Stelle nicht explizit evaluiert.
Auf Nachfrage erklärte Aichele, dass ein Parallelbericht nach UN-Vorgaben eine gewisse Anzahl an Wörtern nicht überschreiten dürfe. Daher sei der Gesundheitsbereich der Kürzung zum Opfer gefallen.
Die UN wollen Ende März einen eigenen Bericht vorlegen, wie Deutschland die Konvention umsetzt. Die Monitoring-Stelle ist beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt. (mit dpa)