Medienbericht
EU-Kommission gibt grünes Licht für deutsche Apothekenreform
Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetzes wird von der EU-Kommission nicht beanstandet. Gegen das geplante sozialrechtliche Boni-Verbot haben die Versandapotheken bereits Widerstand angekündigt.
Veröffentlicht:Brüssel. Die EU-Kommission hat einem Bericht des „Handelsblatts“ zufolge grünes Licht für das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz gegeben. Binnenmarktkommissar Thierry Breton soll sich allerdings nicht ausdrücklich zu dessen wichtigstem Baustein geäußert haben, einem sozialrechtlichen Verbot für Apotheken, die an der Regelversorgung teilnehmen, Zugaben im Rezeptgeschäft zu gewähren.
Die EU-Kommission vertraue darauf, wird Breton indirekt vom „Handelsblatt“ zitiert, „dass das Gesetz deutschen Patienten einen besseren Zugang zu verschreibungspflichtigen Medikamenten auf dem europäischen Markt ermögliche“.
Vertragsverletzungsverfahren?
Der europäische Versandapothekenverband (EAMSP) hat bereits wissen lassen, dass er die Sache anders sieht. In seiner Stellungnahme zu der Apothekenreform kündigt er an, dass, wenn die sozialrechtliche Absicherung der Rx-Preisbindung verabschiedet werden sollte, die Versandapotheken unter Berufung auf den unionsrechtlichen Vorrang der Warenverkehrsfreiheit „Staatshaftungsansprüche geltend machen“ würden.
Zudem erinnert der Verband an das 2013 von der EU-Kommission gegen Deutschland eingeleitete, zwischenzeitlich aber ausgesetzte Vertragsverletzungsverfahren wegen der hiesigen, bisher nur im Arzneimittelgesetz verankerten Rx-Preisbindung.
Deren sozialrechtliche Rochade wäre nach Einschätzung des EAMSP „gleichbedeutend mit einer erheblichen Verletzung der unionsrechtlichen Treuepflichten. In diesem Fall dürfte die EU-Kommission voraussichtlich umgehend Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim EuGH einreichen“. (cw)