Soziale Pflegeversicherung
Ein Darlehen verhindert, dass Pflegekassen finanziell auf Grund laufen
Der sozialen Pflegeversicherung droht angesichts eines Defizits von 650 Millionen Euro allein im Juli das Geld auszugehen. Das Bundesgesundheitsministerium reagiert mit einem Milliarden-Darlehen – daran entzündet sich Kritik.
Veröffentlicht:Berlin. Angesichts stark steigender Ausgaben benötigt die soziale Pflegeversicherung (SPV) eine akute Finanzspritze. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) habe der SPV daher ein Darlehen von einer Milliarde Euro zur Verfügung gestellt, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Mittwoch mit.
Im ersten Halbjahr ist bei den Pflegekassen ein Defizit von 1,95 Milliarden Euro aufgelaufen. Die Rücklagen schmolzen in diesem Zeitraum von rund 6,85 auf 4,9 Milliarden Euro. Das entspricht nur noch 1,1 Monatsausgaben der SPV und liegt damit nur noch knapp über dem Rücklagesoll. Allein im Juli sei dann nochmals ein Defizit von 651 Millionen Euro aufgelaufen, berichtet das BMG.
Als Grund für die Entwicklung gibt das Ministerium insbesondere die Ausgaben für den Pflegeschutzschirm (bis Ende Juni 1,15 Milliarden Euro) sowie Erstattungen von Testkosten an, die sich im ersten Halbjahr auf 1,18 Milliarden Euro addiert hätten.
Ausgabenplus von 10,5 Prozent im ersten Halbjahr
Eigentlich war die SPV mit Rückenwind ins Jahr 2022 gestartet: Erstmals erhalten die Pflegekassen einen regulären Bundeszuschuss von jährlich einer Milliarde Euro. Zudem erhöhte sich mit Jahresbeginn der Beitrag für Kinderlose um 0,1 Punkte auf 3,4 Prozent. Dies zusammengenommen, haben die Einnahmen der SPV im ersten Halbjahr um sieben Prozent zugelegt. Dem standen allerdings um 10,5 Prozent gestiegene Ausgaben gegenüber.
Ursächlich für diesen Zuwachs waren die mit 25 Prozent stark überproportional gestiegenen Ausgaben für die stationäre Pflege. Hauptgrund ist hier der Zuschuss, den die SPV seit Anfang des Jahres Pflegebedürftigen bei längerem Heimaufenthalt zahlt. Hierfür waren aufs ganze Jahr gesehen Mehrausgaben von 2,5 Milliarden Euro eingeplant. Die Bundesbank berichtete im Juni, dass sich bereits nach dem ersten Quartal hier höhere Ausgaben abgezeichnet hätten als ursprünglich angenommen.
Sowohl der pandemiebedingte Sonderzuschuss in Höhe von einer Milliarde Euro als auch der reguläre Bundeszuschuss könnten die neuen Lasten, die sich aus der letzten Pflegereform ergeben haben, nicht ausgleichen, warnte die Bundesbank im Juni. Die Rücklagen könnten daher soweit aufgebraucht werden, „dass der Beitragssatz bereits 2023 weiter angehoben werden muss“, schrieben die Bundesbanker.
Berechnung der Ersatzkassen
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Ersatzkassen: Regierung verschiebt die Lasten nur
Jetzt ist dieser Fall offenbar bereits zur Jahresmitte eingetreten. Das BMG gibt sich mit Blick auf die weiteren finanziellen Perspektiven der SPV schmallippig: Man arbeite an Reformvorschlägen, die „noch dieses Jahr vorgelegt werden“, hieß es lediglich.
Der Verband der Ersatzkassen zeigte sich von dem Darlehen wenig angetan: „Die SPV fährt damit weiterhin auf Reserve. Das Problem wird lediglich auf kommendes Jahr verschoben, da das Darlehen bis Ende 2023 zurückgezahlt werden muss“, kommentierte die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner am Mittwoch. Für die Gegenfinanzierung der erwartbaren Mehrausgaben sei vielmehr ein „dauerhaft angelegter Steuerzuschuss dringend angezeigt“.
Der vdek benennt auch eine potenzielle alternative Finanzquelle: Würde sich auch die private Pflegeversicherung am gemeinsamen Finanzausgleich beteiligen, „bringt das eine weitere Entlastung der SPV um zwei Milliarden Euro jährlich“. (fst)