Bundesrat
Ein großer Strauß neuer Gesetze
Beschneidung, Abschaffung der Praxisgebühr und PJ-Vergütung: Der Bundesrat hat etliche Gesetze der Bundesregierung durchgewunken.
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Ein Blick in den Plenarsaal des Bundesrates durch eine Glasscheibe.
© Gambarini / dpa
BERLIN. Bei der letzten Sitzung des Bundesrates für dieses Jahr hatten die Länderminister ein umfangreiches Arbeitspaket vorliegen - 77 Punkte.
Unter Top 17 stimmten sie dem Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen zu. Dieser hatte erst am Mittwoch den Bundestag passiert. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte dies als ein positives Signal an Juden und Muslime.
Sie sagte, es sei gut, dass sich die Religionsgemeinschaften nach einem aufwühlenden Sommer nun willkommen fühlen könnten.
Wegen eines Urteils des Kölner Landgerichts hatte die Regierung rasch einen Entwurf vorgelegt, der die Beschneidung aus religiösen Gründen nach Regeln der ärztlichen Kunst ieder zulässt.
Praxisgebühr: Auch hier stimmte der Bundesrat der Vorlage aus dem Bundestag zu - Ärzte müssen die Zehn-Euro-Gebür ab dem 1. Januar nicht mehr einziehen.
Während Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) aufgrund hoher Rücklagen in der GKV immer wieder auf die Abschaffung gedrängt hatte, hätten Unionspolitiker die Gebühr gerne behalten.
Auch die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin hatte geraten, die Gebühr weiterzuentwickeln, wie es im Koalitionsvertrag steht.
Betreuungsgeld: Hingegen ist das Betreuungsgeld noch nicht ganz in trockenen Tüchern. Zwar bekamen SPD und Grüne keine Mehrheit zusammen, um das entsprechende Gesetz über den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu verzögern.
Ab 1. August erhalten Eltern, die für ihr Kind im zweiten und dritten Lebensjahr keinen Kita-Platz oder eine staatlich bezahlte Tagesmutter in Anspruch nehmen, monatlich 100 Euro. Jedoch kündigte der Hamburger Senat bereits an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Assistenzpflege: Gute Nachrichten auch für behinderte Pflegebedürftige, die in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen leben. Mit dem verabschiedeten Assistenzpflegegesetz können nun auch sie Pflegeassistenten beschäftigen. Bisher war dies nur bei Klinikaufenthalten möglich.
Hausarztfamulatur und PJ-Vergütung: Laut der Novellierung der Approbationsordnung vom Mai 2012 müssen Studenten ein Teil ihrer Famulatur in einer Hausarztpraxis absolvieren.
Der Bundesrat hat nun Bestandsschutz für Studierende geschaffen, die bei in Krafttreten der Novelle bereits im klinischen Semester waren.
Sie müssen keine Famulatur beim hausärztlichen Bereich vorweisen. Außerdem hob der Bundesrat die PJ-Vergütungshöchstgrenzen an, vor allem fürs Studium im Ausland.
Unisex-Tarife: Ebenfalls verzögern wird sich die rechtliche Grundlage zu Unisex-Tarifen von Versicherungen. Dazu wollen die Länderminister im Vermittlungsausschuss nachverhandeln.
Umstritten ist vor allem, dass Kunden von Lebensversicherungen weniger an den Bewertungsreserven für festverzinsliche Wertpapiere beteiligt werden sollen.