Gesetz beschlossen
Beschneidung bald erlaubt
Juden und Muslime reagierten empört, als ein Gericht Beschneidung als Körperverletzung wertete. Der Bundestag hat nun ein Gesetz beschlossen, das klar sagt: Der Eingriff ist zulässig. Manche Abgeordnete halten das für Unrecht.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen bleibt in Deutschland erlaubt.
Nach monatelangen Debatten beschloss der Bundestag am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, wonach ein solcher Eingriff auch in Zukunft zulässig ist - vorausgesetzt, er wird "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt".
Das bedeutet unter anderem, dass der Junge im Zweifel eine Lokalanästhesie oder Narkose erhält. Solange das Kind höchstens sechs Monate alt ist, sollen zudem nicht nur Ärzte den Eingriff machen dürfen, sondern auch ausgebildete Beschneider.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte der Nachrichtenagentur dpa, das Gesetz bedeute eine Rückkehr zur Normalität. Einige Abgeordnete beklagten hingegen einen Rückschlag für die Kinderrechte in Deutschland.
Auslöser der Debatte war ein Urteil des Kölner Landgerichts, das im Mai die rituelle Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft hatte. Dies führte zu einer Protestwelle von Juden und Muslimen, bei denen die Beschneidung zur Religion gehört.
Die Bundesregierung brachte daraufhin im Eiltempo einen Gesetzentwurf auf den Weg, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Dieser bekam nun eine deutliche Mehrheit im Parlament: 434 Parlamentarier votierten dafür, 100 dagegen, 46 enthielten sich. Auch Abgeordnete der Opposition trugen den Regierungsvorschlag mit.
Abgelehnt wurde ein alternativer Gesetzentwurf, den 66 Abgeordnete von SPD, Linken und Grünen eingebracht hatten. Sie wollten Beschneidungen erst ab einem Alter von 14 Jahren erlauben. Zudem sollte nach ihrem Willen nur ein Arzt beschneiden dürfen.
Unterschiedliche Positionen im Parlament
Auch einige Änderungsanträge blieben erfolglos: Mehrere Parlamentarier hatten durchsetzen wollen, dass eine Rechtsverordnung Mindeststandards für die Schmerzbehandlung und die Ausbildung von Beschneidern regelt. Auch zur Frist für einen Eingriff durch Nicht-Ärzte hatte es alternative Vorschläge gegeben.
Der Bundesrat soll bereits am Freitag über die Gesetzesregelung entscheiden. Eine Blockade ist dort nicht zu erwarten.
Leutheusser-Schnarrenberger sagte dpa: "Das Beschneidungsgesetz führt in die Normalität zurück, die bis zum Mai dieses Jahres für alle selbstverständlich war." Der CSU-Gesundheitspolitiker Johannes Singhammer betonte, alle Zweifel seien nun ausgeräumt.
Der Zentralrat der Juden wertete die Entscheidung als wichtiges politisches Signal. Präsident Dieter Graumann sagte der Nachrichtenagentur dpa in Frankfurt: "Das bedeutet, dass jüdisches und muslimisches Leben hier willkommen ist."
In den Fraktionen von SPD, Linken und Grünen gab es in der Frage unterschiedliche Positionen. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier mahnte, es wäre unerträglich, wenn Deutschland das erste Land in Europa wäre, das Beschneider mit einem Staatsanwalt verfolge.
Er warf der schwarz-gelben Koalition allerdings mangelnde Gesprächsbereitschaft über die Ausgestaltung einer Regelung vor. Der SPD-Abgeordnete Rolf Schwanitz sprach dagegen von "gesetzlichem Unrecht". Der Entwurf ignoriere die schwere gesundheitlichen Risiken des Eingriffs.
Auch einige Parlamentarier der Grünen brachten Kritik am Vorschlag der Regierung vor. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast stellte sich dagegen hinter den schwarz-gelben Entwurf und betonte: "Ich will Beschneidungen nicht kriminalisieren."
Die Linke zeigte sich ebenso gespalten: Die Parlamentarierin Luc Jochimsen verteidigte den Regierungsentwurf. Die kinderpolitische Sprecherin der Fraktion, Diana Golze, wiederum meldete Bedenken an und beklagte eine mangelnde Berücksichtigung des Kindeswohls.
Ein Bündnis von Organisationen - darunter der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Terre des Femmes und die Deutsche Kinderhilfe - sprach von einem schwarzen Tag für die Kinderrechte. (dpa)