PKV-Portabilität

Ein "riesengroßes Problem"

Wie sieht die Zukunft der PKV aus? CDU-Politiker fordern volle Portabilität der Alterungsrückstellungen.

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BERLIN. Der CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich hat Verbesserungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) angemahnt. Die Branche müsse sich bewegen, damit das an sich positive duale System von PKV und GKV weiterbestehen kann, sagte er auf der Wissenschaftstagung des Bundes der Versicherten (BdV).

"Als Union möchten wir die Portabilität der Alterungsrückstellungen", erläuterte Hennrich. Die quasi lebenslange Bindung der Versicherten an das einmal gewählte Unternehmen, weil die angesparten Alterungsrückstellungen nicht oder nur zum Teil zu einem anderen mitgenommen werden können, sieht er als "riesengroßes Problem".

Er warf der PKV vor, die Politik beim Thema Portabilität lange Zeit hinters Licht geführt zu haben. "Uns wurde es immer so verkauft, dass das Problem der Portabilität gar nicht lösbar sei." Inzwischen werde klar, dass es wohl doch geht.

Der SPD warf Hennrich vor, sich einer Verbesserung der Situation für Privatversicherte zu verweigern, weil viele in der Partei auf die Bürgerversicherung setzten.

Für notwendig hält der CDU-Politiker eine größere Flexibilität der PKV bei Verträgen. Die Unternehmen müssten wie die gesetzlichen Krankenkassen Selektivverträge mit Ärzten abschließen können.

Wiltrud Pekarek, Vorstand der Hallesche Krankenversicherung, verwies darauf, dass es zumindest in den seit 2009 abgeschlossenen Neuverträgen eine teilweise Portabilität der Alterungsrückstellungen gibt. Sie sei in die Beiträge eingepreist.

Die Ausweitung auf Bestandsverträge wäre mit starken Beitragserhöhungen verbunden, betonte sie. "Es geht nicht darum, sich dem Thema zu verschließen, sondern darum, zu guten Lösungen für die Versicherten zu kommen, die zu keinen Verwerfungen führen."

Versicherungsmathematiker hätten Tausende von Portabilitätsmodellen entwickelt, sagte der Debeka-Vorstand Roland Weber. Mit der rückwirkenden Einführung in Bestandsverträgen seien große juristische Probleme verbunden. (iss)

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Kommentare
Carsten Windt 03.05.201614:53 Uhr

Versicherung ist eine Gemeinschaft, kein Sparbuch

Versicherung bedeutet, dass alle Versicherte für den Schaden des einzelnen gerade stehen. Das gros Rückstellungen ist als kollektive Rücklagen gebildet worden. So verbleiben z.B. die Rückstellungen beim Tod eines Versicherten im Topf und steigern die Geldmittel der übrigen Versicherten. Ähnliches gilt bei Kündigung der Verträge. Profitieren tut die Gemeinschaft (nicht etwa der Versicherer, der verwaltet das Geld nur. Gibt man die Rücklagen nun bei einem Wechsel mit, kommt es zur Ent-Solidarisierung der Gemeinschaft. Gerade in der Krankenversicherung würden Schwerkranke benachteiligt werden, da ein Wechsel in eine andere Versicherung nicht möglich ist und andere den Topf beim verlassen der Gemeinschaft plündern. Dadurch käme es zu massiven Beitragssteigerungen und letztlich zu einer finanziellen Schieflage eines Versicherers.

Natürlich kann man eine freie Portabilität der Rücklagen kalkulieren- nichts ist unmöglich- aber niemand soll glauben, dass dieses nichts kostet. Ohne die Portabilität brauchte der Versicherte für "seine" Rücklagen nur ca. die Hälfte der erforderlichen kalkulierten Geldmittel fürs Alter selbst aufbringen. Der Rest setzte sich aus Zinsen(die es zur Zeit nicht gibt) und eben die verbliebenen Gelder der vorzeitig ausgeschiedenen Versicherten zusammen.
Wer also die Portabilität will muss den Versicherten auch erklären, dass sie doppelt soviel Beiträge für Rücklagen aufbringen sollen.

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