Schon vor Anerkennung des Berufsabschlusses

Einwanderungsgesetz: Ärzte und Pfleger sollen schneller in Arbeitsalltag integriert werden

Die Regierung zündet die zweite Stufe beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Auch ausländische Ärzte und Pfleger sollen schneller in Deutschland arbeiten können mit Hilfe einer Partnerschaft.

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Der zweite Teil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist am 1. März in Kraft getreten.

Der zweite Teil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist am 1. März in Kraft getreten.

© CHROMORANGE/picture alliance

Berlin. Mit der Aufenthaltsmöglichkeit für Ausländer aufgrund berufspraktischer Erfahrung tritt am 1. März ein Herzstück des Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung in Kraft. Für Gesundheitsberufe soll eine Anerkennungspatenschaft die Integration in den Arbeitsmarkt beschleunigen.

Grundsätzlich gilt: Menschen aus Drittstaaten können künftig bereits dann in Deutschland arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben. Sie müssen also keine in Deutschland anerkannte Ausbildung vorweisen.

Das soll Bürokratie einsparen und Verfahren verkürzen. Das Arbeitsplatzangebot in Deutschland muss jedoch ein Bruttojahresgehalt von mindestens 40.770 Euro zusichern. Bei Tarifbindung des Arbeitgebers genügt eine Entlohnung entsprechend dem Tarifvertrag.

Besonderes Verfahren für Ärzte oder Pfleger

Wenn die Berufsqualifikation weiterhin anerkannt werden muss - wie etwa in vielen Gesundheits- und Pflegeberufen - und sich Fachkräfte und Arbeitgeber zu einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten, dann kann das Verfahren künftig auch erst nach der Einreise nach Deutschland begonnen werden. Arbeitgeber und die angehende Fachkraft verpflichten sich dabei, nach der Einreise die Anerkennung zu beantragen und das Verfahren aktiv zu betreiben.

Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann sich dabei in Deutschland nebenher qualifizieren oder schon arbeiten. Grundvoraussetzungen für die Anerkennungspartnerschaft sind ein Arbeitsvertrag und eine im Ausbildungsstaat anerkannte, mindestens zweijährige Berufsqualifikation oder ein Hochschulabschluss. Zudem sind deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau A2 erforderlich.

27 Prozent der Ärzte haben Migrationshintergrund

Darüber hinaus können auch qualifizierte Pflegehilfskräfte nach Deutschland kommen und hier arbeiten. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung zur Pflegehilfskraft in Deutschland erworben oder anerkannt ist.

Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2022 hat ein Viertel (25 Prozent) aller Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 64 Jahren einen Migrationshintergrund. Vor allem in Reinigungsberufen (60 Prozent) und in der Gastronomie (46 Prozent) arbeiten Menschen mit Einwanderungsgeschichte. In der Altenpflege beträgt der Anteil rund 30 Prozent, bei Ärztinnen und Ärzten sind es 27 Prozent.

Weitere Änderungen ab Juni

Als Person mit Einwanderungsgeschichte wird nach Angaben der Bundesamts bezeichnet, wer seit dem Jahr 1950 selbst nach Deutschland eingewandert ist oder wessen beide Elternteile seit dem Jahr 1950 eingewandert sind.

Die erste Stufe der neuen Regelungen für die Fachkräfteeinwanderung traten bereits im November 2023 in Kraft. Sie umfasste vor allem Erleichterungen bei der „Blauen Karte EU“ und bei anerkannten Fachkräften. Die dritte Stufe, unter anderem mit einer neuen Chancenkarte zur Jobsuche, folgt zum 1. Juni 2024. (dpa)

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