Niedersachsen

Erhebung der Pflegekammer-Beiträge sorgt für Wirbel

Niedersachsens Gesundheitsministerium hält das Vorgehen der Pflegekammer für unsensibel.

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HANNOVER. Ärger um die Beiträge der im Sommer konstituierten Pflegekammer in Niedersachsen.

Kurz vor Weihnachten verschickte die Kammer Beitragsbescheide an ihre Mitglieder. Darin drohte sie, den Höchstsatz von 140 Euro pro Halbjahr einzuziehen, wenn die Mitglieder nicht schnell ihre Einkommensverhältnisse offen legten.

Der Höchstbeitrag von jährlich 280 Euro wird aber erst ab einem Jahreseinkommen von 70.000 Euro erhoben. Mittlerweile liegt die Zuständigkeit für den Erlass der Beitragsordnung bei der Kammerversammlung.

Viele Pflegekräfte sind empört

„Etliche empörte Pflegekräfte hatten das an sie gerichtete Anschreiben so interpretiert, als ob davon ausgegangen werde, dass Pflegekräfte in dieser Größenordnung verdienen“, schreibt das niedersächsische Gesundheitsministerium.

Heiger Scholz, Staatssekretär im Sozial- und Gesundheitsministerium, sagt: „Wir hätten uns gewünscht, dass eine neue Institution, mit der die Pflegekräfte künftig besser vertreten werden, erst einmal Vertrauen aufbaut und ihre Stärken deutlich macht.“ Mit dem unsensiblen Vorgehen habe die Pflegekammer viele Pflegekräfte vor den Kopf gestoßen.

Beitragsordnung überprüfen

Die heftige Kritik wurde offenbar erhört: Nach einem Gespräch mit Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann am Mittwoch, hat Sandra Mehmecke, Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen vorgeschlagen, zukünftig auf die Festsetzung eines Höchstbeitrags in Regelbescheiden zu verzichten.

Eine Arbeitsgruppe werde sich umgehend mit der Überprüfung und Überarbeitung der Beitragsordnung beschäftigen, kündigte Mehmecke an. Ein Mitgliedsbeitrag sei aber unentbehrlich und diene der Finanzierung der gesetzlichen Selbstverwaltungsaufgaben der Kammer, so Mehmecke weiter.

In Niedersachsen arbeiten rund 80.000 Fachpflegekräfte. (cben)

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Kommentare
Kurt-Michael Walter 10.01.201913:05 Uhr

Pflegekammer-Beiträge sorgen für vorausgesagten Wirbel!


Eine Pflegekammer muss in erster Linie für die Löhne und Gehälter ihrer Angestellten und Geschäftsführer sorgen. Primär stehen der Kammer hier zwei Einnahmequellen offen: 1. Der Landeszuschuss aus Steuergeldern und 2. die Beiträge über die Zwangs-Mitgliedschaft. Sekundär kommen dann noch Zwangs-Gebühren u. a. Einnahmequellen hinzu wie z. B. Prüfungsgebühren.

Geschätzte Bürokratiekosten: Ca. 3,5 Millionen EUR/Jahr mit progressiv steigender Tendenz. Dafür erhalten die "ZWANGSMITGLIEDER" eine "öffentlich-rechtliche Selbstverwaltung" mit allem was das Herz von Bürokraten und Politikern höher schlagen lässt (siehe Organigramm d. PFLEGEKAMMER ).

Gut dotierte "Posten" für verdiente Verbandslobbyisten und Pflege-Akademiker werden wie zu erwarten war durch die Beiträge der Zwangs-Mitglieder finanziert und unterhalten. Der Wirbel um die Zwangs-Beitäge war vorhersehbar und wird sicherlich wie so oft in bürokratischen Institutionen langfristig "Ausgesessen".

Rückblick: Zur Debatte stand eine bürokratische Entwicklung (Gründung von öffentlich-rechtlichen Pflegekammern) die im wesentlichen vom „Deutschen Pflegerat e. V.“ mit verdeckten Zielen vorangetrieben wurde.

Die Zeche zahlen nun bekanntlich die Zwangs-Mitglieder!

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