Nach einjähriger Prüfung

Ethikkommission erlaubt erstmals aktive Sterbehilfe in Italien

Eigentlich ist aktive Sterbehilfe im stark katholisch geprägten Italien verboten. Aber vor zwei Jahren hat das Verfassungsgericht Ausnahmen zugelassen. Nun hat die Ethikkommission erstmals einen Fall positiv beschieden.

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Ancona. In Italien ist einem schwer kranken Menschen erstmals der Tod durch aktive Sterbehilfe erlaubt worden. Eine Ethikkommission in Ancona in der Region Marken sprach das Recht einem Mann zu, der nach einem Verkehrsunfall seit zehn Jahren komplett unterhalb des Halses gelähmt ist. Der 43 Jahre alte Patient, der sich Mario nennt, sagte laut einer Mitteilung am Mittwoch: „Ich fühle mich leichter, ich habe mich von der ganzen Anspannung der letzten Jahre befreit.“

Der Verein Associazione Luca Coscioni, der sich unter anderem für Sterbehilfe einsetzt und den Mann in seinem Rechtsstreit hilft, machte die Entscheidung der Ethikkommission öffentlich. Sie erfolgte nach einer mehr als einjährigen Prüfung des Falles. Nun müsse noch Details geklärt werden, wann und wie dem früheren Lkw-Fahrer mit ärztlicher Hilfe die tödlichen Medikamente verabreicht werden.

Mehr als eine Million Unterschriften pro aktive Sterbehilfe

In Italien ist aktive und passive Sterbehilfe verboten. Das Verfassungsgericht aber hatte im Jahr 2019 entschieden, dass es Ausnahmen geben kann, wenn gewisse Aspekte vorliegen: So muss klar sein, dass ein Patient nicht mehr geheilt werden kann, er von lebenserhaltenden Maßnahmen abhängig ist, er körperlich und seelisch unerträgliche Schmerzen erfährt, aber noch voll in der Lage ist, freie Entscheidungen zu treffen und deren Konsequenz zu verstehen.

In dem katholischen Mittelmeerland waren bei einer Online-Petition jüngst mehr als eine Million Unterschriften für die Legalisierung der Sterbehilfe gesammelt worden. Derzeit wird geprüft, ob zu dem Thema - wie von den Aktivisten erhofft – ein Referendum abgehalten wird. (dpa)

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