Ethikrat fordert strenge Regeln für Biobanken
BERLIN (gvg). Der Deutsche Ethikrat sieht Regelungsbedarf bei Biobanken. Zentrale Forderung in einer Stellungnahme ist die gesetzliche Garantie eines Biobankgeheimnisses. "Es begrenzt die Nutzung von Biobankmaterial in Forschungsbiobanken auf die wissenschaftliche Forschung. Und es garantiert, dass die Daten unzugänglich für nichtforschende Dritte sind", sagte Ratsmitglied Professor Regine Kollek bei der Vorstellung in Berlin. Umgesetzt werden sollte dies unter anderem durch ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter von Biobanken - ähnlich wie bei Ärzten. Zudem schlägt der Rat eine Schweigepflichtregelung und ein Verbot der nicht autorisierten Re-Identifizierung von Personen durch Wissenschaftler vor.
Die Einführung dieses relativ strikten Biobankengeheimnisses ist für den Deutschen Ethikrat die Voraussetzung dafür, die Einwilligung in medizinische Forschung unter Zuhilfenahme von Biobanken vergleichsweise liberal zu gestalten. "Bei Biobanken haben wir das Problem, dass zum Zeitpunkt der Abgabe der Probe oft noch nicht absehbar ist, für welche Forschungsprojekte die Probe am Ende genutzt wird", sagte Ratsmitglied Professor Jochen Taupitz. Der Rat plädiert deswegen für die Möglichkeit einer pauschalen Einwilligung in künftige Forschung, damit die Biobankbetreiber nicht für jedes Forschungsprojekt neue Einwilligungen einholen müssen. Allerdings soll der Patient die Möglichkeit erhalten, bestimmte Forschungsrichtungen auszuschließen, etwa die Embryonenforschung. Die individuellen Zustimmungsregelungen müssten dann idealerweise so bei den pseudonymisierten Patientendaten hinterlegt werden, dass sie bei jeder Nutzung der Daten sofort sichtbar sind.
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